• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_62c62d72-13c4-4ded-a1c3-9fb6c1d9f087

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_62c62d72-13c4-4ded-a1c3-9fb6c1d9f087
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel39-Hummelsbuettel27
    xpPlanDate
    • 2008-08-05
    gliederung2
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b7148611-537b-4370-972f-81c372843cfa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_71578f99-dfd9-43c7-ba9c-295e49fa6abd]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Ist die Anordnung der Wohn- und Schlafräume im Sinne von Nummer 4 Satz 1 nicht möglich, ist in dem mit „(B)" bezeichneten Bereich zu gewährleisten, dass durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicher gestellt wird, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit und in den Wohnräumen während der Tagzeit ein Innenraumpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird. Ferner haben die Außenwohnbereiche, die im Zusammenhang mit dem Schutz für Wohnräume stehen, unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem/teilgeöffnetem Fenster), einen Pegel im bebauten Außenwohnbereich am Tag von kleiner 65 dB(A) aufzuweisen. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten im Zusammenhang mit dem Schutz für Schlafräume, dann ist in diesen Fällen ein Pegel im bebauten Außenwohnbereich von 55 dB(A) unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem/teilgeöffnetem Fenster) nachzuweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung