• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_65f9e8a0-9a85-4f6d-a89c-3a7047abfaed

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen42
    xpPlanDate
    • 2022-03-29
    text
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_36f34b79-d97f-4e3b-8379-25392bee63de]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_7edaf0b9-76c9-41cf-b830-5a55a7c9d8d5]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 5 | In den Allgemeinen Wohngebieten können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,5 m zugelassen werden, wenn die Balkone insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand einnehmen und mehr als 2,5 m von den Nachbargrenzen entfernt sind. Für die mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Flächen und Gebäudeseiten können Überschreitungen der Baugrenzen durch ebenerdige, zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 2 m zugelassen werden, im Übrigen können Überschreitungen durch ebenerdige, zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 3 m ausnahmsweise zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung