[§1 Nr.3.1 | 3. § 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 25 erhält folgende Fassung:
„25. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen; im Änderungsgebiet westlich der Wilsonstraße ist auf den ebenerdigen Stellplatzanlagen je vier Stellplätze
ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.“][§1 Nr.3.2 | Es wird folgende Nummer 29 angefügt:
„29. Für den in der Anlage dargestellten Änderungsbereich des Bebauungsplans sind innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen maximal vier Vollgeschosse zulässig. Weitere Geschosse sind
unzulässig.“]