• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_69834042-4223-4411-8cd8-c1e54e0bee6d

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_69834042-4223-4411-8cd8-c1e54e0bee6d
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen4
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In dem orange umrandeten Wohngebiet müssen die Baugrundstücke zwischen der Elbchaussee und der hintersten Baugrenze mindestens 30,0 m breit sein. Die Frontlänge der Wohngebäude darf 20,0 m und 40 vom Hundert der Frontlänge des Baugrundstücks nicht überschreiten. Es sind Bauwiche von mindestens 5,0 m und zwischen mehreren Wohngebäuden auf einem Baugrundstück Abstände von mindestens 20,0 m einzuhalten. Reihenhäuser sowie Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge in Vorgärten und Bauwichen sind unzulässig. Kellergaragen sind beiderseits der Elbchaussee nur zulässig, soweit zwischen der Straßenlinie und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange, ebene Anfahrt möglich ist.­]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b3483637-5512-40f6-b620-9a7f13d7d0b0]
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    rechtsstandWert
    • Geplant
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung