Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
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[§2 Nr.12 | Die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind extensiv zu entwickeln und zu pflegen. Sie sind maximal zweimal jährlich zu mähen; die Düngung der Flächen ist unzulässig.]