• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_802b4567-3650-4c13-b303-1d07d6d566c2

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamm2
    xpPlanDate
    • 2022-02-10
    gliederung2
    • (E), (F)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cddd186f-8269-40ab-b299-4ed4270b6d1a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ad8c506c-ca68-4770-b3e2-5dad27a90d6c]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In dem Teilgebiet des „Urbanen Gebiets“ (MU) mit der Bezeichnung „MU1“ sind mindestens 2.500 m² der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören zu verwenden. In dem Teilgebiet des MU mit der Bezeichnung „MU2“ sind mindestens 8.000 m² der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zu verwenden, wobei davon in den mit "(F)" bezeichneten Bereichen mindestens 2.000 m² Geschossfläche für Handwerksbetriebe zu verwenden sind. Weitere 350 m² der Geschossfläche im Teilgebiet des MU mit der Bezeichnung „MU2“ sind für soziale, kulturelle und andere Einrichtungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zu verwenden. Im MU sind auch Handwerksbetriebe (wie zum Beispiel Tischlereien und weitere holzverarbeitende Gewerke), Kfz-Werkstätten, Metallbaubetriebe (und weitere metallverarbeitende Gewerke) und Glaser zulässig, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören.][§2 Nr.2 | In dem mit „(E)“ bezeichneten Bereich des MU ist gemäß § 6a Absatz 4 Nummer 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), in den Erdgeschossen an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung