[§2 Nr.1 | Auf den mit (A) bezeichneten Flächen sind die Dächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 60 Grad auszubilden. Für die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.2 | Auf den mit (B) bezeichneten Flächen sind die Außenwände der Gebäude in rotem Ziegelmauerwerk auszubilden.]