• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8e81962d-48df-43b6-989c-f902d54b3004

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld69
    xpPlanDate
    • 2016-12-08
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_147e6b56-8f57-4469-b99e-4d1193f32c31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_c01ccd9e-7c66-45a9-bcba-ab52cdb5951b]
    refTextInhalt
    • [Verordnung § 2 Nr. 14 | An der mit „(b)“ gekennzeichneten Gebäudeseite sind entweder 1. vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder 2. Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszufüh-ren und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder 3. in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaß-nahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, beson-dere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnah-men sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB (A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird. Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone, Loggien, Terrassen) und einseitig nach Süden ausgerichtete Wohnungen sind an der Gebäudeseite nach Satz 1 unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung