• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8fa04d6b-c304-45c3-b7c8-d4692be19a1b

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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge17(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-04-11
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    • (B)
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_54db11fd-5ec7-4d35-8db5-e87b7aa5f7d4]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.1.3.9 | Für die in der Anlage mit „(A)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 50,40 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 52,40 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über Normalhöhennull (NHN) als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(B)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 58,95 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 60,95 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(C)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 63,33 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 65,33 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(D)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 62,00 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 64,00 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(E)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 69,50 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 71,50 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(F)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 75,50 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 77,50 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für Dachaufbauten gilt das jeweils angegebene Höchstmaß für eine Dachneigung größer 15 Grad.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_18e15b5c-3cab-4796-91ec-f469b9454f98]
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung