[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des
Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 59“ wird dem
Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 Nummer 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„1. Auf der in der Anlage zu dieser Verordnung mit „(A)“
bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets sind nur
kleingewerbliche Handwerksbetriebe zulässig.“]