• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_96306895-d92b-44d8-9be4-948fe101df32

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen61
    xpPlanDate
    • 2019-07-09
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cbe5ea6-be79-447f-b767-a8106fa15a68]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_49114751-dab2-4f0b-b418-5f9133da86e7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | Im Gewerbegebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 v. H. betragen. Mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen sind mit standortgerechten Laubbäumen und -sträuchern zu bepflanzen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Schotterrasen) herzustellen. Der mit „(A)“ bezeichnete Bereich zum Ausschluss von Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen entlang Wördemanns Weg und der Vogt-Kölln-Straße ist mindestens zu 30 v. H. als Vegetationsfläche anzulegen. Für die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten können auf der mit „(A)“ bezeichnete Fläche ausnahmsweise auch geringere Anteile an Vegetationsfläche zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung