• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_9c9c83a1-5a19-407a-8b17-62d063ba5bcb

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    • 5.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf112
    xpPlanDate
    • 2017-12-04
    gliederung1
    • (D)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0014fc48-0fa6-4066-9ed5-204817bf4c7a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_344cf403-80a3-408c-8a1c-ec4791a2fc8a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.15 | Auf der mit „(D)“ bezeichneten Fläche sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen beziehungsweise in Wohngemeinschaften und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung