• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a3a03c7c-f660-48d3-896b-a19e41b00bc9

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt46
    xpPlanDate
    • 2021-09-14
    gliederung1
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c178813d-d1e7-46dd-8c9f-3b2d8c9dc997]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_301e3f75-9c6e-4916-81a9-156d88ab4a5c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Teil des Kerngebiets sind oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnungen zulässig.][§2 Nr.5 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Teil des Kerngebiets sind an den straßenabgewandten Gebäudeseiten Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien bis zu 1,5 m auf höchstens 35 vom Hundert (v.H.) der jeweiligen Fassadenlänge des Gebäudes zulässig.][§2 Nr.8 | In den Bereichen des Kerngebiets mit maximal neun Vollgeschossen und in dem mit „(E)“ bezeichneten Teil des Kerngebiets müssen das achte und das neunte Vollgeschoss auf mindestens 65 v.H. der jeweiligen Außenfassadenlänge hinter der straßenseitigen Gebäudekante des siebten Vollgeschosses zurückbleiben. In dem mit „(E)“ bezeichneten Teil des Kerngebiets muss das zehnte Vollgeschoss auf mindestens 65 v.H. der jeweiligen Außenfassadenlänge hinter der straßenseitigen Gebäudekante des neunten Vollgeschosses zurückbleiben. In dem mit „(A)“ bezeichneten Teil des Kerngebiets müssen das neunte und das zehnte Vollgeschoss auf mindestens 65 v.H. der jeweiligen Außenfassadenlänge hinter der straßenseitigen Gebäudekante des achten Vollgeschosses zurückbleiben. Die Tiefe des Rücksprungs muss im Kerngebiet südlich der Planstraße mindestens 1,7 m und im Kerngebiet zwischen Großer Burstah und Planstraße mindestens 1,3 m betragen]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung