• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a47b9fe2-2a22-4e82-9488-d415856134a5

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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf1(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-03-21
    gliederung1
    • A
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.1 | Es wird folgender § 3 angefügt: 1. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.2 | Es wird folgender § 3 angefügt: 2. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.3 | Es wird folgender § 3 angefügt: 3. Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen oder Erneuerungen auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen von solchen betrieblichen Anlagen, auf denen sich genehmigte Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes befinden, können ausnahmsweise zugelassen werden.][§1 Nr.2.4 | Es wird folgender § 3 angefügt: 4. Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.5 | Es wird folgender § 3 angefügt: 5. Im Gewerbegebiet sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.]
    flaechenschluss
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    gehoertZuBP_Bereich
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    • Festsetzung