• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a5b329e2-8bb4-42c0-a625-f52a97a8a9c1

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a5b329e2-8bb4-42c0-a625-f52a97a8a9c1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup63
    xpPlanDate
    • 2014-05-05
    gliederung2
    • (D)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_889a7186-0b02-4bce-ad97-5d80b7006de0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c6b7757e-8fc2-4496-a307-52a2361c5e88]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten innerhalb der mit „(D)“ gekennzeichneten Bereiche sind Schlafräume in Gebäuden zwingend zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Kombinierte Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wohnräume sind durch eine geeignete Grundrissgestaltung so zu gestalten, dass diese Räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Sofern eine Anordnung der Wohnräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind zwingend bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten (bebaute Außen wohnbereiche) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. In den allgemeinen Wohngebieten sind alle Gebäude in den mit „(D)“ gekennzeichneten Bereichen an der Luruper Hauptstraße und am Lüttkamp zeitlich vor dahinterliegenden Gebäuden zu errichten]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung