• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_afa2197d-e58b-4d39-a1e4-87c4785e2b9d

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen42
    xpPlanDate
    • 2022-03-29
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    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_36f34b79-d97f-4e3b-8379-25392bee63de]
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    • [XPLAN_XP_PTO_9b09b08d-4489-441e-b023-fd4d009a7b52]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 5 | In den Allgemeinen Wohngebieten können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 1,5 m zugelassen werden, wenn die Balkone insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand einnehmen und mehr als 2,5 m von den Nachbargrenzen entfernt sind. Für die mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Flächen und Gebäudeseiten können Überschreitungen der Baugrenzen durch ebenerdige, zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 2 m zugelassen werden, im Übrigen können Überschreitungen durch ebenerdige, zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 3 m ausnahmsweise zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung