[§2 Nr.15 | Das auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen anfallende
Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück zu
versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.17 | Auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen sind Außenleuchten
mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln zum Beispiel
in Form von Natrium-Niederdruck-, Natrium-Hochdruck-
oder LED-Lampen auszustatten. Die Leuchtanlagen
sind staubdicht auszuführen und zu den Außenbereichsflächen
hin abzuschirmen oder so herzustellen,
dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden
werden.]