• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_baffede0-682b-4783-bdce-0e9d0fb51c3e

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_baffede0-682b-4783-bdce-0e9d0fb51c3e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld62
    xpPlanDate
    • 2015-03-30
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_363b35e9-6ac3-4ca6-832f-9b534a0a51f4]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_3f4d187a-cdc7-47e7-8112-5e9a10c529b8]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.16 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets und des Mischgebiets sind einseitig zur Stahltwiete ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An den mit „(G)“ gekennzeichneten Gebäudeseiten sind entweder a) vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder b) Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder c) in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird. Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone und Terrassen) der Wohnungen sind nur auf der lärmabgewandten Seite zulässig. Schlafräume sind zwingend zu der mit „(H)“ gekennzeichneten Fassade auszurichten. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmsweise kann die Anordnung von Schlafräumen auch an einer anderen als der mit „(H)“ gekennzeichneten Fassade zugelassen werden, wenn der Schlafraum über ein Fenster an der mit „(H)“ gekennzeichneten Fassade verfügt.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung