• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bf26283a-4583-403e-99c9-7a05932dfa7b

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge68(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2015-05-05
    gliederung2
    • (B)
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.2.2.2 | 2.2 Im Gewerbegebiet sind mit Ausnahme auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§1 Nr.2.2.2.3 | 2.3 Im Gewerbegebiet sind auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 400 m² zulässig. Die Grundstücksfläche, die von diesen Betrieben genutzt wird, ist durch Hecken in einer Höhe von mindestens 2,00 m allseitig einzufassen. Die Hecken können für erforderliche Grundstückszufahrten in einer Breite von 5 m durchbrochen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0145d89-fe67-430b-9e04-e2e4e3d6f3b8]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung