• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_c43c49d9-bdd2-4936-acda-bddb00831551

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_c43c49d9-bdd2-4936-acda-bddb00831551
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch10(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1996-12-03
    gliederung1
    • Gebiet der Änderung
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 10“ wird der Verordnung hinzugefugt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Neuwiedenthaler Straße - Baben Brandheid - Jungfernmühle - August-Somann-Weg werden die Festsetzungen für die zwei von der Straße Baben Brandheid abzweigenden rückwärtigen öffentlichen Erschließungsstraßen mit jeweils 8 m Breite und Kehrenkopf aufgehoben. Die ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen der Straße Jungfernmühle sowie im Einmündungsbereich der Straßen Jungfernmühle/August- Somann-Weg werden auf die Grenzen der Flurstücke 693 (neu: 3984), 694, 714, 715, 716, 720 (neu: 3799 und 3800) der Gemarkung Neugraben - mit Ausnahme der Eckabschrägung im südöstlichen Bereich des Flurstückes 720 - reduziert. Die aufgehobenen Straßenverkehrsflächen werden als nicht überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen. Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8eeb2e19-e997-4868-884d-41e747f6f1d6]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung