• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_c4789c13-b9b4-432c-8e31-ad66e11233df

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge93
    xpPlanDate
    • 2017-12-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_110e6acc-b905-46a2-917f-8d60aba4911d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | An den in der Nebenzeichnung mit blauer Linie gekennzeichneten Fassaden ist ein Anteil von mindestens 50 v. H. der Fläche mit rotem oder rotbuntem Verblendmauerwerk herzustellen. Ergänzend sind andere Fassadenmaterialien in grau oder weiß zulässig. Bei der Berechnung der Bezugsfläche nach Satz 1 sind Fensterflächen mitzurechnen.][§2 Nr.8 | An den in der Nebenzeichnung mit roter Linie gekennzeichneten Fassaden ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung