[§2 Nr.24 | Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft ist jeweils eine dichtwachsende
zweireihige Strauchhecke aus dornenbewehrten Arten
anzupflanzen und auf der Südseite einzuzäunen.]