[§2 Nr.1 | Auf dem Flurstück 4566 der Gemarkung Dockenhuden
- darf eine Geschoßfläche von insgesamt 18 500 m2 nicht überschritten werden,
- kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m zugelassen werden,
- sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 60 Grad zulässig,
- sind die sichtbaren Außenwände der Gebäude mit roten Mauerziegeln zu verblenden.]