• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ceef9a80-0b82-45f9-aa28-d972c93d75e2

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ceef9a80-0b82-45f9-aa28-d972c93d75e2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf98
    xpPlanDate
    • 2008-02-26
    gliederung1
    • (D)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sowie in dem mit „(D)“ bezeichneten Mischgebiet sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume nicht im Sinne von Satz 1 möglich ist, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen, sicherzustellen, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei gekipptem beziehungsweise teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit und in den Wohnräumen während der Tagzeit ein Innenraumpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird. Ferner haben die Außenwohnbereiche in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten, die im Zusammenhang mit dem Schutz der Wohnräume stehen, unter Beachtung von Lüftungseinrichtungen (gekipptem beziehungsweise teilgeöffnetem Fenster) einen Pegel im bebauten Außenwohnbereich am Tag von weniger als 65 dB(A) aufzuweisen. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten im Zusammenhang mit dem Schutz für Schlafräume, dann ist in diesen Fällen ein Pegel im bebauten Außenwohnbereich von weniger als 55 dB(A) unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem beziehungsweise teilgeöffnetem Fenster) nachzuweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c90b27b5-32fc-4332-bdec-94ae3a47e88c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung