• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_d07cc029-593d-4059-b36d-b0bcaa355efa

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_d07cc029-593d-4059-b36d-b0bcaa355efa
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harvestehude10
    xpPlanDate
    • 1979-11-20
    gliederung1
    • a
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 1995, 218, 122 und 188 der Gemarkung Harvestehude sind innerhalb der mit a bezeichneten Fläche Anlagen für Verwaltungen allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | Die Baukörper auf der mit a bezeichneten Fläche haben sich dem Höhenunterschied von etwa 10 m im Verlauf des vom Alsterkamp (etwa 15 m über Normalnull) zum Harvestehuder Weg (etwa 5 m über Normalnull) abfallenden Geländes durch eine Staffelung so anzupassen, daß die Traufhöhenbegrenzung von 22,0 m über Normalnull im Übergangsbereich zu den zu erhaltenden Villen Harvestehuder Weg 40 und 41 und von 19,0 m über Normalnull im Übergangsbereich zu dem ebenfalls zu erhaltenden Gebäude Harvestehuder Weg 43 sowie die für das gesamte Plangebiet festgesetzte Dreigeschossigkeit in keinem Falle überschritten wird.][§2 Nr.4 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden. Hiervon ausgenommen sind am Alsterkamp gelegene, 18 m tiefe Grundstücksteile der Flurstücke 1186, 1308, 1309, 1001 und 1007. Die Herrichtung der Tiefgaragen ist nur innerhalb der mit a und b gekennzeichneten Bereiche zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_525c2539-d81f-44c7-88b6-fa6e72d72a78]
    rechtsstand
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    rechtsstandWert
    • Geplant
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    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung