[§ 2, Nr.1 | Auf der mit 1 gekennzeichneten Fläche sind Staffelgeschosse unzulässig.][§ 2, Nr.2 | Auf der mit 1 gekennzeichneten Fläche sind für die Außenwände von Wohngebäuden rote Ziegelsteine und für die Dächer Materialien mit roten Farbtönen zu verwenden.]