[§1 Nr.2.7.1 | 7.1 Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird die Ausweisung „Fläche für Stellplätze“ aufgehoben. Auf dieser Fläche ist ein eingeschossiges Gebäude für eine „Erweiterte Hausbetreuer-Loge mit Gemeinschaftseinrichtungen für die Wohnanlage“ mit einer Grundfläche bis 200 m² als Höchstmaß zulässig.]