• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_d1cced5b-19c6-4c95-80a6-00ddd59acdbb

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen52
    xpPlanDate
    • 2020-04-28
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b17def0d-94dd-40d5-a9cf-c199ef81d6aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d0dd330f-cd0e-4466-b428-3e2250f285e8]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | An den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden ist über alle Geschosse durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, durch die in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB (A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung