• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_dc20806d-8bd4-4e3e-b1ac-c12da0810d76

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    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ochsenwerder14
    gliederung2
    • (SK)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9923a6b1-a104-47d2-9418-7dbc1aea2fa8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d46f508d-f3f7-459a-87b0-9216427408d3]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 21 | Die mit „(SK)“ bezeichnete Fläche zum Anpflanzen von Sträuchern ist in der jeweils festgesetzten Breite als mindestens zweireihige Strauchpflanzung herzustellen und bei Abgang zu ersetzen. Die festgesetzte Lärmschutzwand ist je 2 m Wandlänge zusätzlich mit mindestens einer Kletter- oder Schlingpflanze einzugrünen und in die Strauchpflanzung zu integrieren.][§ 2 Nr. 25 | Für festgesetzte Bäume, Sträucher, Hecken sowie Kletter- und Schlingpflanzen sind standortgerechte, einheimische Arten zu verwenden. Großkronige Bäume müssen zum Pflanzzeitpunkt einen Stammumfang von mindestens 14 - 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume sind eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² und eine durchwurzelbare Bodentiefe von mindestens 1 m vorzuhalten. Strauchpflanzungen müssen mindestens 80 cm hoch, einmal verpflanzt sein und mindestens 3 Triebe aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung