[§2 Nr.11 | Für die allgemeinen Wohngebiete sowie für das im Geltungsbereich des Erhaltungsbereichs liegende Gewerbegebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:][§2 Nr.11.1 | Bei Neubauten sind für die Dachdeckung Dachpfannen mit schiefergrauen oder roten Farbtönen zu verwenden.][§2 Nr.11.2 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne vorzusehen; bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.11.3 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.]