• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e178d35d-ba3f-4a8c-9843-da11bfe83434

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e178d35d-ba3f-4a8c-9843-da11bfe83434
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen88
    xpPlanDate
    • 2018-03-27
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2578675-c1a0-4416-a26b-a5fe5fcb0823]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Entlang der mit „(A)“ bezeichneten Fassaden im allgemeinen Wohngebiet sind die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite (Westseite) zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung zur lärmabgewandten Gebäudeseite oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung