• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e1abd318-0250-4221-9ad8-dc3a37f859f5

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e1abd318-0250-4221-9ad8-dc3a37f859f5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen37
    xpPlanDate
    • 2012-11-20
    text
    • Lärmschutz
    gliederung1
    • (A)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den mit „(A)" bezeichneten Bereichen sind bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muß ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_44f5b77a-ea3e-4465-980e-20dbf0e12408]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung