[§2 Nr.3 | Auf der in der Anlage mit „(A)“ bezeichneten Fläche, mit
Ausnahme der im Bebauungsplan Allermöhe 16/Moorfleet-Moorfleet
7/Billwerder 14 festgesetzten Straßenverkehrsflächen,
wird die Höhe baulicher Anlagen mit 40 m über der
Straßenverkehrsfläche, als Höchstmaß festgesetzt.]