• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_f140c7e4-5687-470d-81b6-d2a5ad1eba52

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord21(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-02-22
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e43ddedc-adbb-4bd9-8ca1-bf65c644c00d]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Barmbek-Nord 21 vom 14. März 1966 (HmbGVBl. S. 67) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Barmbek-Nord 21“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.3 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Barmbek-Nord 21, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.3.1 | 3.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.3.2 | 3.2 Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.3.3 | 3.3 Erweiterungen, Änderungen, Nutzungsänderungen oder Erneuerungen auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen von solchen betrieblichen Anlagen, auf denen sich genehmigte Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes befinden, können ausnahmsweise zugelassen werden.][§1 Nr.2.3.4 | 3.4 Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.3.5 | 3.5 Im Gewerbegebiet sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.“]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung