• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_f16105f5-e365-451a-9d60-c230771fd283

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_f16105f5-e365-451a-9d60-c230771fd283
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf8(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-02-22
    gliederung1
    • Teilbereich2
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_6fd775e8-6980-4967-a448-a492f2ca6f8a]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Alsterdorf 8“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt:][§1 Nr.2.5 | „5. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Alsterdorf 8, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.5.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausgenommen hiervon sind die in der Anlage zur Verordnung mit „(A)“ bezeichneten Flächen.][§1 Nr.2.5.2 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.5.3 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.5.4 | In den Gewerbegebieten sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d71d6788-44e7-4afb-8986-c55d4b8e024e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung