• XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_f9e84bcc-87f0-4aad-8a43-30d1481dc3ef

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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Rissen44-Suelldorf18-Iserbrook26
    xpPlanDate
    • 2019-08-30
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    • [XPLAN_XP_PTO_5c1a2f2d-70bb-4e71-80b6-2a7930bbfcaf]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen, notwendige Stell- und Abstellplätze und Zufahrten sowie Terrassen an Wohngebäuden können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen innerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage von Reit- und Auslaufflächen außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen sind Geh- und Fahrwege in einem wasser- und luftdurchlässigen Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
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    • Festsetzung