[§2 Nr.3_NEU | Bei den ein- und zweigeschossigen Gebäuden auf den Flurstücken 1190, 1191 und 2463 der Gemarkung Groß Flottbek sind als Außenmaterial weiß geschlämmter Ziegelstein und Naturholz zu verwenden. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn innerhalb der zusammenhängenden Gebäudegruppe die einheitliche Gestaltung gewährleistet ist.]