BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93361393-409f-4247-935b-42fbc21ab83c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93361393-409f-4247-935b-42fbc21ab83c
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93361393-409f-4247-935b-42fbc21ab83c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek14
    xpPlanDate
    • 2013-11-22
    gliederung2
    • (C)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In den Mischgebieten sind innerhalb der in der Anlage mit „(A)“ oder „(C)“ bezeichneten Bereiche Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandels- und Internethandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben und nicht störendem, verarbeitendem Gewerbe stehen und in ihrer Größe untergeordnet sind.][§2 Nr.10 | Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird innerhalb der in der Anlage mit „(A)“ oder „(C)“ bezeichneten Bereiche auf zwei Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Für die in der Anlage mit „(B)“ bezeichneten Bereiche wird die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf vier Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt.][§2 Nr.11 | Innerhalb der in der Anlage mit „(C)“ bezeichneten Bereiche wird zum Plangebiet der Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eilbek 13 eine offene Bauweise festgesetzt.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52d1991c-d19a-4999-9655-bdffeb8c342d]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_936253e5-787b-4d5d-bb1a-c06691ad1d31

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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_936253e5-787b-4d5d-bb1a-c06691ad1d31
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld12(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    gliederung1
    • Teilbereich7
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 2855, 2852 und 2859 der Gemarkung Bramfeld. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b510766-d5ae-4938-9610-1187ff8eaf9c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93630c39-9ef8-437e-83c1-e03fd697364a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93630c39-9ef8-437e-83c1-e03fd697364a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93630c39-9ef8-437e-83c1-e03fd697364a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wellingsbuettel18
    xpPlanDate
    • 2015-08-11
    gliederung1
    • (1), (3)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_68fa4856-9bad-4d6c-9572-ab1c9fa2ba47]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | In den reinen Wohngebieten darf mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Flächen die zulässige Höhe der Außenwand oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses (Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Für Hauptgebäude sind ausschließlich nur geneigte Dächer mit Ausnahme von Pult- und Tonnendächern zulässig. Die Dachneigung muss mindestens 40 Grad betragen. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(3)“ bezeichneten Flächen sind in einem Seitenabstand von 50 m zur Mittelachse der vorhandenen 110-kV-Hochspannungsfreileitung bauliche Anlagen für Kinder und Jugendliche, Spiel- und Sportstätten, Krankenhäuser sowie Pflegeheime und Erholungsstätten unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_938a7c67-ac3c-487c-a217-2b1049907a60

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_938a7c67-ac3c-487c-a217-2b1049907a60
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_938a7c67-ac3c-487c-a217-2b1049907a60
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld7(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    gliederung1
    • Teilbereich1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e1b4c4aa-931b-424f-bf09-727b793259c7]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 7“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: „5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon ist der schraffiert dargestellte Bereich des Flurstücks 2177 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 4 bleibt insoweit unberührt.“]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93c4b008-288d-4c42-8fa5-0a10ac27b215

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93c4b008-288d-4c42-8fa5-0a10ac27b215
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_93c4b008-288d-4c42-8fa5-0a10ac27b215
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude71
    xpPlanDate
    • 2018-12-19
    gliederung2
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ce548b4f-f637-4d39-8c88-9c99ec19a784]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_baac72f1-1555-421e-94e4-b9401d0a52cf]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet ist an den mit „(B)“ bezeichneten Fassaden von Wohngebäuden durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern oder vergleichbaren Maßnahmen wie zum Beispiel teilgeöffnete Lüftungselemente oder teilgeöffnete Lüftungsflügel von 30 dB(A) während der Nachtzeit aufgrund von Verkehrsgeräuschen (Straße und Schiene) nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94133f06-86a6-4189-9316-92f6ac977543

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94133f06-86a6-4189-9316-92f6ac977543
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94133f06-86a6-4189-9316-92f6ac977543
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf8308fc-e4e6-45bf-bcaa-294c98be2629]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_de4e95f0-b42b-46a0-9a51-f8a9b4c48e68][XPLAN_XP_PPO_c4f2606c-929e-4637-a84d-e2456253a694][XPLAN_XP_PPO_a3a4b453-4f75-47e4-8d68-6fae864be3ed][XPLAN_XP_PTO_731964cf-a221-49c2-990e-a83a39864031]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_944ebddc-61d6-4312-93bb-adaff59f2c1f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_944ebddc-61d6-4312-93bb-adaff59f2c1f
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_944ebddc-61d6-4312-93bb-adaff59f2c1f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf8308fc-e4e6-45bf-bcaa-294c98be2629]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_acf3eb59-9543-48af-8d9b-5772e021bf8a][XPLAN_XP_PPO_c5aea2b2-8073-4c20-9c40-5c3acfa4b0e5]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94504d07-9900-4393-9326-6a66067c016b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94504d07-9900-4393-9326-6a66067c016b
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94504d07-9900-4393-9326-6a66067c016b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek55(2Aend)
    xpPlanDate
    • 1994-01-11
    gliederung1
    • A
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2 | In $ 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Gewerbegebiets südlich Cuxhavener Straße ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). maßgebend. In diesen Gebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichrungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Im übrigen bleiben die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen der Gewerbeqebiete bestehen.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b1b20cf7-7df5-40e9-84a3-79f367ad98fc]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94590b0e-0b35-4b70-96ce-20bc606ca2e8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94590b0e-0b35-4b70-96ce-20bc606ca2e8
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94590b0e-0b35-4b70-96ce-20bc606ca2e8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne4(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 10. August 1965 (HmbGVBl. S. 138) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 3340, 3339, 3856, 5077 und 5078 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“][zu §1 Nr.2 | Bekanntmachung einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2014 zu der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 12. Februar 2010 Vom 8. Juni 2015 Aus dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2014 – OVG 2 E 9/10.N, das im Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zu der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 12. Februar 2010 (HmbGVBl. S. 158) ergangen ist, wird folgender Entscheidungssatz veröffentlicht: „In § 1 Nr. 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 4 vom 12. Februar 2010 (HmbGVBl. S. 158) sind unter „3.“ die Sätze 1, 2 und 3 unwirksam.“ Diese Entscheidung ist nach § 47 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung allgemein verbindlich.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_221d040c-f9cd-449c-b488-fea10549f53d]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94b529c3-4ce9-43e3-8b09-791bfe0c4b69

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94b529c3-4ce9-43e3-8b09-791bfe0c4b69
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_94b529c3-4ce9-43e3-8b09-791bfe0c4b69
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (A, K, L, M, 3)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten und auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete sind Wohnungen in den Erdgeschossen unzulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den mit „(K)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete sind die Schlafräume zu den vom Schienenverkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | In den mit „(L)“ bezeichneten Flächen sind die Aufenthaltsräume für gewerbliche Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grund-rissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.8 | In den mit „(M)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete und der Urbanen Gebiete sind die jeweiligen Baublöcke zusammenhängend zu errichten. Davon kann abgewichen werden, wenn der jeweilige Baublock durch Lärmschutzwände oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung in der Höhe der jeweils festgesetzten zwingenden Geschossigkeit geschlossen wird. Abweichend von Satz 1 dürfen die an der Versmannstraße gelegenen Gebäude, in denen Wohnungen unzulässig sind, separat errichtet werden.][§2 Nr.9 | Die mit „(1)“, „(2)“ und „(3)“ bezeichneten Gebäudeseiten sind mit Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen entsprechend den in der Planzeichnung jeweils zugeordneten technischen Maßnahmen für reflektierende Fassaden zu versehen. Ausnahmen sind zulässig, soweit sichergestellt ist, dass mittels anderer in ihrer Wirkung vergleichbarer Maßnahmen Schallpegelsteigerungen durch Reflexionen des Schienenverkehrslärms an gegenüberliegenden Gebäudeseiten vermieden werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung