BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8570cd49-8c5c-48e3-9b76-c66aaefd713c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8570cd49-8c5c-48e3-9b76-c66aaefd713c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8570cd49-8c5c-48e3-9b76-c66aaefd713c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli45
    xpPlanDate
    • 2024-10-24
    gliederung2
    • (S)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_555a96e0-01a5-4509-9e79-0a861c8c8d51]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_18a08c14-c468-4616-93b1-d1a147aae574]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 15 | An den Fassaden, die zu den mit „(S)“ bezeichneten Bereichen ausgerichtet sind, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dahinter liegenden Wohnschlafräumen und Schlafräumen in Hotelzimmern ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85c9cbeb-c91a-4c83-a7f4-8359d61b1ca7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85c9cbeb-c91a-4c83-a7f4-8359d61b1ca7
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85c9cbeb-c91a-4c83-a7f4-8359d61b1ca7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg65
    xpPlanDate
    • 2006-06-20
    gliederung1
    • (i)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Auf den mit „(d)" bezeichneten Flächen ist jeweils eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 20 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(e)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante desWerbeträgers von maximal 25 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(f)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 35 m über Gelände zulässig. Auf den mit „(e)" und „(f)" bezeichneten Flächen sind die Buchstabenfeldträger geschlossen in heller Farbe zu errichten. In der mit „(i)" bezeichneten Fläche der privaten Grünfläche ist ein Hinweisschild bis zur Höhe von maximal 5 m über Straßenverkehrsfläche zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0b700cc-1a0e-4641-8598-39488c9c9a79]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85d5f7f3-550e-45f0-9293-b5a01c679879

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85d5f7f3-550e-45f0-9293-b5a01c679879
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85d5f7f3-550e-45f0-9293-b5a01c679879
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel26
    xpPlanDate
    • 1986-06-06
    gliederung1
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2bcd0ba1-93e8-46ea-9b18-9d42ce46468a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_9ca2a692-4ea0-4a86-9a5d-81e6cc4422e0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Auf den mit C und F gekennzeichneten Flächen sind Nebenanlagen nach § 14 der Baunutzungsverordnung sowie Stellplätze und Garagen ausgeschlossen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85e15087-f17d-4247-8ad9-1ac8fa131e46

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85e15087-f17d-4247-8ad9-1ac8fa131e46
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85e15087-f17d-4247-8ad9-1ac8fa131e46
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt43
    xpPlanDate
    • 2017-02-28
    gliederung2
    • (a)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0a047821-ef1d-4b11-8745-616eaf29cc12]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_287cb41d-0d41-4cf8-a218-c185c32993fe]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In der mit „(a)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik um höchstens 2,50 m überschritten werden. In der mit „(b)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik um höchstens 1,30 m überschritten werden. In der mit „(c)“ bezeichnete Fläche des Kerngebiets darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik um höchstens 0,80 m überschritten werden. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Freistehende Antennenanlagen sind nicht zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85e73ab0-386c-4e4c-8008-0021cb9a4ab5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85e73ab0-386c-4e4c-8008-0021cb9a4ab5
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_85e73ab0-386c-4e4c-8008-0021cb9a4ab5
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ochsenwerder14
    text
    • Hecke min. 1 m Breite
    gliederung2
    • (H2)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9923a6b1-a104-47d2-9418-7dbc1aea2fa8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_7cda2864-d229-4bd0-a895-0955a6266204]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 20 | Das mit „(H 1)“ bezeichnete Anpflanzgebot ist als zweireihige Hecke mit einer Höhe von mindestens 1,50 m und in der jeweils festgesetzten Breite herzustellen und bei Abgang zu ersetzen. Das mit „(H 2)“ bezeichnete Anpflanzgebot ist als zweireihige Hecke mit einer Höhe von mindestens 1,70 m und einer Breite von mindestens 1 m herzustellen und bei Abgang zu ersetzen.][§ 2 Nr. 25 | Für festgesetzte Bäume, Sträucher, Hecken sowie Kletter- und Schlingpflanzen sind standortgerechte, einheimische Arten zu verwenden. Großkronige Bäume müssen zum Pflanzzeitpunkt einen Stammumfang von mindestens 14 - 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume sind eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² und eine durchwurzelbare Bodentiefe von mindestens 1 m vorzuhalten. Strauchpflanzungen müssen mindestens 80 cm hoch, einmal verpflanzt sein und mindestens 3 Triebe aufweisen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8607b847-804b-40e0-8a20-343f10e85de5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8607b847-804b-40e0-8a20-343f10e85de5
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8607b847-804b-40e0-8a20-343f10e85de5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup56
    xpPlanDate
    • 2003-03-03
    text
    • Gemeinsame Grundstücksüberfahrten
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile der Flurstücke 122 bis 124, 5002 (alt: 125), 126, 127 sowie 131 und 132 der Gemarkung Lurup sollen gemeinsame Grundstücksüberfahrten angelegt werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_adc143ee-5682-42e9-b6c1-46a81043b907]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_860e443e-54f6-4a5f-bed1-f8c285b8024a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_860e443e-54f6-4a5f-bed1-f8c285b8024a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_860e443e-54f6-4a5f-bed1-f8c285b8024a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf98
    xpPlanDate
    • 2008-02-26
    gliederung1
    • (B)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet und in dem mit „(C)“ bezeichneten Mischgebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen sichergestellt werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c90b27b5-32fc-4332-bdec-94ae3a47e88c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_863fc840-afc8-42d1-92dc-ab20d86c7d87

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_863fc840-afc8-42d1-92dc-ab20d86c7d87
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_863fc840-afc8-42d1-92dc-ab20d86c7d87
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde11-Francop6-Cranz4
    xpPlanDate
    • 1997-12-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2acee54-f0bd-46a7-952d-3b32280fb528]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den als „Flächen mit besonderen Festsetzungen" (Lagepläne Blätter 1 bis 6) bezeichneten Flächen ist jegliche Bebauung unzulässig. Ausgenommen hiervon sind offene Stellplätze ohne Schutzdach.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_867d4554-ee2b-4185-9614-19c4f66628ef

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_867d4554-ee2b-4185-9614-19c4f66628ef
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_867d4554-ee2b-4185-9614-19c4f66628ef
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94f39f52-0400-4904-ac3d-049e6f1c1a06]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_75a5fc12-5545-4226-8467-51dc6f38421a][XPLAN_XP_PTO_07909a5f-3f73-47b1-8927-07dc6615b3e9]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8683557e-e008-4ad9-9f4c-65e014b09782

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8683557e-e008-4ad9-9f4c-65e014b09782
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_8683557e-e008-4ad9-9f4c-65e014b09782
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek77
    xpPlanDate
    • 2026-02-03
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3396e8ce-26db-4546-b8ce-b61a0d1faf0b]
    aufschrift
    • (1)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 7 | Schlafräume sind in den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen im „WA1“ und „WA3“ zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr. 8 | In den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen im „WA1“ und „WA3“ ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr. 9 | Solange die Gebäude in den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen im „WA3“ nicht errichtet worden sind, ist in den mit „A“ bezeichneten Fassadenbereichen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.B. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien bzw. Wintergärten, muss dieser Innenraum bei teilgeöffneten Bauteilen unterschritten werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 10 | In den mit „(2)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen der allgemeinen Wohngebiete „WA2“ und „WA3“ darf die Wohnnutzung erst aufgenommen werden, wenn die Baukörper in den mit „(1)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen in den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ und „WA3“ in einer Höhe von mindestens drei Geschossen errichtet worden sind.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung