BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a0ee3487-51c2-4da1-96b2-9e6f485da27c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a0ee3487-51c2-4da1-96b2-9e6f485da27c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a0ee3487-51c2-4da1-96b2-9e6f485da27c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (T)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_85696fd9-f604-48f2-97f5-69a219c00d67]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a0f2821c-143f-417f-a892-d521e3a67e89

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a0f2821c-143f-417f-a892-d521e3a67e89
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a0f2821c-143f-417f-a892-d521e3a67e89
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (D, E, K, N)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_48d493a2-e83f-49e8-9e97-9bb7f4f3084b]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind ab dem zweiten Obergeschoss sowie auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen ab dem vierten Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Erdgeschoss und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind bauliche oder technische Vorkehrungen zur passiven Belüftung an den Gebäuden erforderlich, um gesunde Arbeitsverhältnisse aufgrund der während der Liegezeit von Kreuzfahrtschiffen entstehenden Luftverunreinigungen zu gewährleisten.][§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.][§2 Nr.29 | Die Dachflächen auf den mit „(K)“ bezeichneten Flächen sind zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen min-destens 10 v.H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Sträuchern und Stauden begrünt werden. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.32 | Außer im Sondergebiet, auf den Straßenverkehrsflächen der Hübenerstraße und der Überseeallee und den mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist das Freimachen und Her-richten beziehungsweise die Wiederaufnahme der Bautätigkeit nur in dem Zeitraum zwischen 1. September und 28. Februar zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a10b6c16-7242-4b4e-ba03-197a55129ea9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a10b6c16-7242-4b4e-ba03-197a55129ea9
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a10b6c16-7242-4b4e-ba03-197a55129ea9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld58
    xpPlanDate
    • 1998-12-08
    gliederung1
    • (b)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5d19113a-9b5d-416d-9d93-421da1b97394]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_747451bb-6e19-431c-9807-d6ab5cbcb5a9]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Entlang der Berner Chaussee sind auf den mit „(b)" bezeichneten Wohngebietsflächen durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1284b1e-7223-4cb7-8d74-ad0a8a2332bc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1284b1e-7223-4cb7-8d74-ad0a8a2332bc
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1284b1e-7223-4cb7-8d74-ad0a8a2332bc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen28
    xpPlanDate
    • 1989-07-04
    text
    • Gestalterische Festsetzungen
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Außerhalb der mit „(A)" bezeichneten Flächen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:][§2 Nr.5.1 | Außenwände von Gebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen.][§2 Nr.5.2 | Für die Dachdeckung sind Dachpfannen in einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.][§2 Nr.5.3 | Die Dächer sind als Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung von 35 Grad bis 55 Grad auszubilden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b1c9ac7a-8da4-4713-a44b-cbc84a7144c5]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a13f75c3-b567-45fe-a211-b7fd34f7102b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a13f75c3-b567-45fe-a211-b7fd34f7102b
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a13f75c3-b567-45fe-a211-b7fd34f7102b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (S,T)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_972298ac-5e8c-4a02-a055-cf2d43d597f1]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.][§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1474cd7-7d2b-49fa-bc53-980e6330a36d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1474cd7-7d2b-49fa-bc53-980e6330a36d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1474cd7-7d2b-49fa-bc53-980e6330a36d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde11-Francop6-Cranz4
    xpPlanDate
    • 1997-12-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2acee54-f0bd-46a7-952d-3b32280fb528]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den als „Flächen mit besonderen Festsetzungen" (Lagepläne Blätter 1 bis 6) bezeichneten Flächen ist jegliche Bebauung unzulässig. Ausgenommen hiervon sind offene Stellplätze ohne Schutzdach.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1641b6c-c7da-4e2c-902e-623d4e4c0165

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1641b6c-c7da-4e2c-902e-623d4e4c0165
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1641b6c-c7da-4e2c-902e-623d4e4c0165
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt67
    xpPlanDate
    • 2022-05-17
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_33f94ae2-8702-417d-b1a4-907da40bac54]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c00e5646-3bda-4333-95a6-00da60241b3d]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den mit (A) und (B) gekennzeichneten Bereichen der Fassaden ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie etwa Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für den Bereich (B) kann nach Fertigstellung des Gebäudes im WA 1 im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis erbracht werden, dass schalltechnische Maßnahmen nicht notwendig sind.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1b6883c-3e93-4c1a-b99c-d3727233f6b3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1b6883c-3e93-4c1a-b99c-d3727233f6b3
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1b6883c-3e93-4c1a-b99c-d3727233f6b3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt7(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    text
    • Teilbereich 1
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 4 werden folgende Sätze angefügt: „Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1f88b827-0af1-45ef-9c90-527efbad6685]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1c9e8d6-baa6-4ae2-829b-d7d8ec8c56e7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1c9e8d6-baa6-4ae2-829b-d7d8ec8c56e7
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1c9e8d6-baa6-4ae2-829b-d7d8ec8c56e7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg93
    xpPlanDate
    • 2017-06-17
    gliederung2
    • (D)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_16e3dad2-74b9-4bf1-8d05-e04435d3841a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8aa8d76d-4cd7-4ac6-b942-3b30ba6209d8]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.13 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Bäume und Sträucher zu pflanzen. Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind nur Sträucher zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1d98015-91b8-42c7-b211-f55365d5d7cc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1d98015-91b8-42c7-b211-f55365d5d7cc
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_a1d98015-91b8-42c7-b211-f55365d5d7cc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek80
    xpPlanDate
    • 2016-04-21
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6a9034de-4a3a-496c-831b-609d1883e09c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_7c7f3eff-f68e-46a1-9c78-db2107319897]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.5 | Im Bereich der Unterbrechung des nördlichen Blockrandes auf Flurstück 3729 der Gemarkung Wandsbek sind Überlagerungen der Abstandsflächen in einer Tiefe von höchstens 1,2 m zulässig.][§2 Nr.9 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen sind zulässig, wenn durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.10 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.12 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind die Aufenthaltsräume gewerblicher Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.18 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind auf mindestens 30 vom Hundert der Dachfläche der Gebäude Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen können zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung