BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_def3e246-c101-4b7e-9dce-8e99344e86dc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_def3e246-c101-4b7e-9dce-8e99344e86dc
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_def3e246-c101-4b7e-9dce-8e99344e86dc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg61-Heimfeld45
    xpPlanDate
    • 2013-08-26
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d42bcfa6-b422-4763-90b1-96abe1d74b97]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_e2449982-ae5e-4338-a059-4afe2d4260a1]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Ausnahmen für sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO außer auf den mit „(A)" und „(F)" bezeichneten Flächen unzulässig. Darüber hinaus sind im Kerngebiet zwischen Ziegelwiesenkanal und Blohmstraße Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 6 BauNVO sowie Anlagen für soziale Zwecke gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO soweit sie wohnähnlichen Charakter aufweisen, wie zum Beispiel Wohnheime, ausgeschlossen. In den Kerngebieten sind Ausnahmen für sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO außer auf den mit „(A)" und „(F)" bezeichneten Flächen unzulässig. Darüber hinaus sind im Kerngebiet zwischen Ziegelwiesenkanal und Blohmstraße Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 6 BauNVO sowie Anlagen für soziale Zwecke gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 4 BauNVO soweit sie wohnähnlichen Charakter aufweisen, wie zum Beispiel Wohnheime, ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeteilen zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Auf den mit „(A)" und - unbeschadet der Nummer 3 - mit „(F)" bezeichneten Kerngebietsflächen sind Wohnungen ausnahmsweise zulässig, sofern durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt ist, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für den Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_def5a27e-53cf-45ef-b983-d42e8e41b810

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_def5a27e-53cf-45ef-b983-d42e8e41b810
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_def5a27e-53cf-45ef-b983-d42e8e41b810
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek55(3Aend)
    xpPlanDate
    • 2014-11-05
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: „5. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Bereiche gilt: Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f2f4d6a9-26a2-4b4f-bf7b-1a07cc78a9ef]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df281376-98f4-4631-8feb-18a4d40787d6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df281376-98f4-4631-8feb-18a4d40787d6
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df281376-98f4-4631-8feb-18a4d40787d6
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (M)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_0a931989-1062-4acc-9f59-8d4e590d6682]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In den mit „(M)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete und der Urbanen Gebiete sind die jeweiligen Baublöcke zusammenhängend zu errichten. Davon kann abgewichen werden, wenn der jeweilige Baublock durch Lärmschutzwände oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung in der Höhe der jeweils festgesetzten zwingenden Geschossigkeit geschlossen wird. Abweichend von Satz 1 dürfen die an der Versmannstraße gelegenen Gebäude, in denen Wohnungen unzulässig sind, separat errichtet werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df29b3ed-6edd-41f4-9932-e5bd25ec68a6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df29b3ed-6edd-41f4-9932-e5bd25ec68a6
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df29b3ed-6edd-41f4-9932-e5bd25ec68a6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord8
    xpPlanDate
    • 1990-09-13
    text
    • Fassadenbegrünung
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_22f7eadb-1338-40f7-8f97-51626bac067f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Die festgesetzten Wandbegrünungen sind mit Schlingoder Kletterpflanzen vorzunehmen; je zwei Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df4c3784-6913-4397-90ab-49f005e984ab

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df4c3784-6913-4397-90ab-49f005e984ab
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df4c3784-6913-4397-90ab-49f005e984ab
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSGross-Flottbek-Othmarschen(4Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c50b9e25-3ad4-4387-9d17-8dc5d06e94a0]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | 1. Die beigefügten „Anlagen 1 und 2 zur Verordnung zur Vierten Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Groß Flottbek – Othmarschen“ werden der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. Im Geltungsbereich der Anlagen wird in der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet – Verbot jeglicher Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften“ nach Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.4 | 4. Im reinen Wohngebiet entlang der Baron-Voght-Straße, Bernadottestraße, Ebertallee, Elbchaussee, Groß Flottbeker Straße, des Kalkreuthwegs sowie entlang der S-Bahnstrecke (S1) sind bei Wohngebäuden durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlaf- räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maß- nahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlaf- räume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.5 | 5. Für die entlang der S-Bahnstrecke (S1) gelegenen Grundstücke im reinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten werden, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 50 m zur S-Bahnstrecke (S1) errichtet werden sollen. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 50 m zur S-Bahnstrecke (S1) errichtet wer- den sollen. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§1 Nr.6 | 6. Im Geltungsbereich der Anlagen bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df67d6fc-dc6b-43e2-af9e-8322759d6049

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df67d6fc-dc6b-43e2-af9e-8322759d6049
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_df67d6fc-dc6b-43e2-af9e-8322759d6049
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (H, J)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_36d5051b-6cfc-46d0-8b1a-aa241ed8d1fd]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.][§2 Nr.16 | Auf den mit „(J)“ bezeichneten Flächen sind die zu den Straßenverkehrsflächen und den Flächen, auf denen Geh- oder Fahrrechte festgesetzt sind, ausgerichteten Fassaden überwiegend in Ziegelmauerwerk, Keramikplatten oder eingefärbtem Beton in den Farben Rot, Braun oder Rotbunt auszuführen. Der Gesamteindruck der Fassade muss durch die in Satz 1 beschriebenen Baustoffe geprägt sein. Auf allen anderen Flächen sind die zur Norderelbe ausgerichteten Fassaden ausschließlich in hellen Materialien oder Glas auszuführen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e0185c50-768f-4908-a300-a65df25d0085

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e0185c50-768f-4908-a300-a65df25d0085
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e0185c50-768f-4908-a300-a65df25d0085
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (B, D, L)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten und auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete sind Wohnungen in den Erdgeschossen unzulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den mit „(L)“ bezeichneten Flächen sind die Aufenthaltsräume für gewerbliche Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grund-rissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.12 | Außer auf den mit „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen muss die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses mindestens 5 m und höchstens 5,5 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen. Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen muss die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses mindestens 7 m und höchstens 7,5 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete muss die Oberkante des Fußbodens des Erdgeschosses mindestens 1 m und höchstens 1,5 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche kleiner 50 vom Hundert (v. H.) der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 4,5 m von der Innenseite der zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und mit Gehrechten belegten Flächen gerichteten Außenfassade einhalten. Die-ser Abstand von 4,5 m von der Innenseite der Außenfassade gilt nicht zu den mit „(G)“ bezeichneten Flächen mit Gehrechten. Das Erdgeschoss samt einem eventuell eingezogenen Galeriegeschoss wird als ein Vollgeschoss gewertet.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e06cc47e-69c2-43fa-be4b-64697318d8b7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e06cc47e-69c2-43fa-be4b-64697318d8b7
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e06cc47e-69c2-43fa-be4b-64697318d8b7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_88130f5b-4c18-4873-af69-cf6ad79349e5]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e0784ada-a3ab-4511-9112-fde9c40854a6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e0784ada-a3ab-4511-9112-fde9c40854a6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e0784ada-a3ab-4511-9112-fde9c40854a6
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (A, B, F, H, J, AA)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_94acea7d-a156-4175-be2a-36a1f754d2f3]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind ab dem zweiten Obergeschoss sowie auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen ab dem vierten Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Erdgeschoss und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.][§2 Nr.16 | Auf den mit „(J)“ bezeichneten Flächen sind die zu den Straßenverkehrsflächen und den Flächen, auf denen Geh- oder Fahrrechte festgesetzt sind, ausgerichteten Fassaden überwiegend in Ziegelmauerwerk, Keramikplatten oder eingefärbtem Beton in den Farben Rot, Braun oder Rotbunt auszuführen. Der Gesamteindruck der Fassade muss durch die in Satz 1 beschriebenen Baustoffe geprägt sein. Auf allen anderen Flächen sind die zur Norderelbe ausgerichteten Fassaden ausschließlich in hellen Materialien oder Glas auszuführen.][§2 Nr.25 | Für Werbeanlagen gilt: 1. Werbeanlagen sind zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und der privaten Freiflächen nicht beeinträchtigt wird. Schriftzeichen müssen in Einzelbuchstaben ausgeführt werden. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. 2. An den zur Überseeallee, zur nördlichen San-Francisco-Straße (zwischen Überseeallee und Hübenerstraße), zur Hübenerstraße und zur Chicagostraße gerichteten Fassaden sind Werbeanlagen oberhalb der Brüstung des ersten Obergeschosses unzulässig. An den mit „(AA)“ bezeichneten Gebäudeseiten sind Werbeanlagen bis zur Geschossdecke des ersten Obergeschosses zulässig, ansonsten sind zum Magdeburger Hafen und zur Überseeallee ausgerichtete Werbeanlagen oberhalb der Brüstung des ersten Obergeschosses unzulässig. Stätte der Leistung für diese Werbeanlagen ist das gesamte Baufeld. An den zur Norderelbe gerichteten Fassaden sind Werbeanlagen bis zur Geschossdecke des ersten Obergeschosses zulässig. Zur Beleuchtung der Buchstaben sind ausschließlich schwache Farbtöne zulässig. Ausnahmsweise können oberhalb der Brüstung des ersten Obergeschosses der genannten Fassaden bis zur Traufkante Werbeanlagen zugelassen werden, wenn es sich um Hinweise auf das Gesamtquartier handelt oder ein Gebäude durch einen Großnutzer (kein Einzelhandel) belegt ist. Die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild dürfen nicht beeinträchtigt werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e0a4b2f1-188c-4819-bf89-68167e237608

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e0a4b2f1-188c-4819-bf89-68167e237608
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_e0a4b2f1-188c-4819-bf89-68167e237608
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne29-Tonndorf28-Wandsbek68(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_614490d3-dd70-4278-84a0-2618dd2c1995]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 29/Tonndorf 28/Wandsbek 68 vom 19. Februar 1996 (HmbGVBl. S. 24), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 510), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügten „Anlagen 1 und 2 zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Farmsen- Berne 29/Tonndorf 28/Wandsbek 68“ werden dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. In § 2 Nummer 5 werden folgende Sätze angefügt: „In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.“]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung