BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef1d045c-db93-4042-bea4-0df1d5053115

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef1d045c-db93-4042-bea4-0df1d5053115
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef1d045c-db93-4042-bea4-0df1d5053115
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf77(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2015-11-27
    gliederung1
    • C
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.2 | Es werden folgende Nummern 13 bis 21 angefügt: „13. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden im Gewerbegebiet ausgeschlossen. Nichtkerngebietstypische Vergnügungsstätten sind nur auf der in der Anlage mit „(V)“ bezeichneten Fläche zulässig. 14. Die genehmigten Spielhallen auf dem Flurstück 5405 (alt: 5204) der Gemarkung Bergedorf bleiben weiterhin zulässig; sie dürfen ihre Geschossfläche unter Beachtung der übrigen baurechtlichen Vorschriften jeweils um bis zu 10 v. H. der genehmigten Geschossfläche erweitern. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Die genehmigten Flächen für Werbung dürfen nicht vergrößert werden. 15. Im Gewerbegebiet sind Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 16. Werbeanlagen sind nur für Betriebe zulässig, die in den Gewerbegebieten, auf den Versorgungsflächen, auf den Flächen für die Abwasserbeseitigung und den Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die auf den jeweiligen Baugrund stücken vorhandene maximale Traufhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig. 17. Für die Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wird eine Grundflächenzahl von 0,95 festgesetzt. 18. In den Gewerbegebieten sind, mit Ausnahme der in der Anlage mit „(B)“ bezeichneten Flächen, Gebäude bis zu einer Höhe von 13 m über der Straßenverkehrsfläche zulässig; die in der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Bebauungsplans Bergedorf 77 für zwei Teilbereiche des Gewerbegebiets festgesetzte Gebäudehöhe „GH 15 über Gelände“ wird aufgehoben. Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzten Höhen baulicher Anlagen von 20,5 m und 21,5 m über Normalnull (NN) als Höchstmaß werden aufgehoben. Für die in der Anlage mit „(B)“ bezeichneten Flächen ist eine Höhe baulicher Anlagen von 7,5 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 9,5 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(C)“ bezeichneten Flächen ist eine Höhe baulicher Anlagen von 17 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 19 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(D)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe bau licher Anlagen von 20,5 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 22,5 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NN als Höchstmaß zulässig. Für Dach aufbauten gilt das jeweils angegebene Höchstmaß für eine Dachneigung größer 15 Grad. 20. Innerhalb der in der Anlage mit „(V)“ bezeichneten Fläche sowie innerhalb der an die Versorgungsfläche angrenzenden Gewerbegebiete sind in einem Ab - stand von 50 m vom Lot des äußeren Leiters einer Hochspannungsfreileitung Einrichtungen für ge - sundheitliche Zwecke sowie für die Kinder- und Altenbetreuung unzulässig. 21. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551).“ 19. Die in der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Bebauungsplans Bergedorf 77 innerhalb der]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e1a304a5-c652-4152-b854-48cba0ab46d4]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef2c38be-8ed1-49d7-9298-972a8e4e0f72

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef2c38be-8ed1-49d7-9298-972a8e4e0f72
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef2c38be-8ed1-49d7-9298-972a8e4e0f72
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld23
    xpPlanDate
    • 2011-04-12
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_46ff5152-8006-48ae-9ff7-f9933096a7ff]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(4)" bezeichneten Flächen der Allgemeinen Wohngebiete sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef31d710-cb3d-4494-a435-87c303e1a4df

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef31d710-cb3d-4494-a435-87c303e1a4df
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef31d710-cb3d-4494-a435-87c303e1a4df
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (B, L)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten und auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete sind Wohnungen in den Erdgeschossen unzulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den mit „(L)“ bezeichneten Flächen sind die Aufenthaltsräume für gewerbliche Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grund-rissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef44bcc3-62b3-4279-b47b-173f66c0c4cc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef44bcc3-62b3-4279-b47b-173f66c0c4cc
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef44bcc3-62b3-4279-b47b-173f66c0c4cc
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (D, H)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_33b55f95-572b-49d1-8ec5-b8a755a93d10]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind ab dem zweiten Obergeschoss sowie auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen ab dem vierten Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Erdgeschoss und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind bauliche oder technische Vorkehrungen zur passiven Belüftung an den Gebäuden erforderlich, um gesunde Arbeitsverhältnisse aufgrund der während der Liegezeit von Kreuzfahrtschiffen entstehenden Luftverunreinigungen zu gewährleisten.][§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef73feb7-3d53-460f-8fcb-029c13371c92

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef73feb7-3d53-460f-8fcb-029c13371c92
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef73feb7-3d53-460f-8fcb-029c13371c92
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde11-Francop6-Cranz4
    xpPlanDate
    • 1997-12-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2acee54-f0bd-46a7-952d-3b32280fb528]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den als „Flächen mit besonderen Festsetzungen" (Lagepläne Blätter 1 bis 6) bezeichneten Flächen ist jegliche Bebauung unzulässig. Ausgenommen hiervon sind offene Stellplätze ohne Schutzdach.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef87b6e8-5a56-46d8-b7ba-d186b07c30f6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef87b6e8-5a56-46d8-b7ba-d186b07c30f6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef87b6e8-5a56-46d8-b7ba-d186b07c30f6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde11-Francop6-Cranz4
    xpPlanDate
    • 1997-12-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2acee54-f0bd-46a7-952d-3b32280fb528]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den als „Flächen mit besonderen Festsetzungen" (Lagepläne Blätter 1 bis 6) bezeichneten Flächen ist jegliche Bebauung unzulässig. Ausgenommen hiervon sind offene Stellplätze ohne Schutzdach.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef94dbed-d03b-49d8-9c77-9ac5f591fad4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef94dbed-d03b-49d8-9c77-9ac5f591fad4
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ef94dbed-d03b-49d8-9c77-9ac5f591fad4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued32
    xpPlanDate
    • 2013-03-07
    gliederung2
    • (1)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1bbfd740-9397-4607-9aac-54a5d1ff7e58]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_afbef6b8-71c6-46f4-9042-53d9185646e1]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | In den Baugebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)" gekennzeichneten Fassadenbereiche Terrassen im Anschluss an die Hauptnutzung bis zu einer Tiefe von 5 m auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Entlang der mit „(1)" gekennzeichneten Fassadenbereiche dürfen Terrassen außerhalb der überbaubaren Flächen nur eine Tiefe von 3 m aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_efef5996-8e27-443c-9e0b-0f14aa3093ea

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_efef5996-8e27-443c-9e0b-0f14aa3093ea
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_efef5996-8e27-443c-9e0b-0f14aa3093ea
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge17(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-04-11
    gliederung2
    • (F)
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_82a4f10b-302b-4ac3-967b-a5bc4e63b3c7]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.1.3.9 | Für die in der Anlage mit „(A)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 50,40 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 52,40 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über Normalhöhennull (NHN) als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(B)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 58,95 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 60,95 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(C)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 63,33 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 65,33 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(D)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 62,00 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 64,00 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(E)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 69,50 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 71,50 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(F)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe baulicher Anlagen von 75,50 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 77,50 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NHN als Höchstmaß zulässig. Für Dachaufbauten gilt das jeweils angegebene Höchstmaß für eine Dachneigung größer 15 Grad.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_18e15b5c-3cab-4796-91ec-f469b9454f98]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_f025bab2-8895-4ed9-9d16-c2059db703d9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_f025bab2-8895-4ed9-9d16-c2059db703d9
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_f025bab2-8895-4ed9-9d16-c2059db703d9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf73
    xpPlanDate
    • 1988-11-15
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit (A) bezeichneten Flächen sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35c5b92a-8ccd-4b87-aa77-14ac6b0bd69d]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_f0499d2f-c9f4-4c3c-8378-85c527d1f945

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_f0499d2f-c9f4-4c3c-8378-85c527d1f945
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_f0499d2f-c9f4-4c3c-8378-85c527d1f945
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (D, H, L, O)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_990dc39b-f2cf-4120-b9d1-d3e252aeab37]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind ab dem zweiten Obergeschoss sowie auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen ab dem vierten Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Erdgeschoss und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung, wie zum Beispiel Gästezimmer eines Beherbergungsbetriebes, vorliegt. Satz 1 gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohnungen. An den mit „(O)“ bezeichneten Gebäudeseiten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 45 dB(A) in Aufenthaltsräumen tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind bauliche oder technische Vorkehrungen zur passiven Belüftung an den Gebäuden erforderlich, um gesunde Arbeitsverhältnisse aufgrund der während der Liegezeit von Kreuzfahrtschiffen entstehenden Luftverunreinigungen zu gewährleisten.][§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.][§2 Nr.30 | Die übrigen Dachflächen im Kerngebiet sind mit Ausnahme der mit „(L)“ bezeichneten Flächen sowie der gemäß Nummer 17 zulässigen Aufbauten und Technikgeschosse zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Sub-strataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung