BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d563a1c-f8e4-4970-a3a4-11fb56d73057

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d563a1c-f8e4-4970-a3a4-11fb56d73057
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d563a1c-f8e4-4970-a3a4-11fb56d73057
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder25
    xpPlanDate
    • 2005-07-06
    gliederung1
    • K
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | In dem mit „K" bezeichneten Bereich ist nur die Lagerung von Baumaterial zulässig.][§2 Nr.13 | Die mit „D" bis „K" und die mit „IE" bezeichneten Flächen sind in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Alle Aufschüttungen auf den mit „D" bis „F" bezeichneten Flächen sind bis zu einer Höhe von maximal 4,9 m über NN, auf den mit „H" „J" und „K" bezeichneten Flächen bis zu einer Höhe von maximal 5,4 m über NN zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_578b9707-5ecb-428e-8740-af858e9e002a]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d570865-41fe-45fa-b100-3ca02df15094

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d570865-41fe-45fa-b100-3ca02df15094
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d570865-41fe-45fa-b100-3ca02df15094
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek83
    xpPlanDate
    • 2022-11-15
    gliederung1
    • (D)
    gliederung2
    • (D.0 - D.4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d43a6682-1562-4f77-b544-f713c4e7fd4d]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [$2 Nr. 20 | An den in der Nebenzeichnung mit a) „D.0“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im Erdgeschoss, b) „D.1“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im 1. Obergeschoss, c) „D.2“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im 2. Obergeschoss, d) „D.3“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im 3. Obergeschoss, e) „D.4“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im 4. Obergeschoss und f) „D.5“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten im 5. Obergeschoss sind vor den zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen, verglaste Vorbauten (z. B. verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für nicht einseitig ausgerichtete Wohnungen mit einer lärmabgewandten Seite ist es alternativ möglich, in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d6652ef-a7e3-47f7-8f72-42230c0ee96a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d6652ef-a7e3-47f7-8f72-42230c0ee96a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d6652ef-a7e3-47f7-8f72-42230c0ee96a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek81
    xpPlanDate
    • 2018-09-17
    text
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19672f2f-3317-4ae9-8f8e-5153af924aa0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_182dc66e-88aa-4862-adcd-f71d176c0416]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 12 | An den mit „(C)“ bezeichneten Fassadenabschnitten ist für Schlafräume durch geeigne-te bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen, Kombinati-onen der baulichen Schallschutzmaßnahmen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maß-nahmen sicher zu stellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innen-raumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht über-schritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vor-bauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d67fafb-bf5e-4956-a4cb-94c5107e609b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d67fafb-bf5e-4956-a4cb-94c5107e609b
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d67fafb-bf5e-4956-a4cb-94c5107e609b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek4-Wandsbek20(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    gliederung1
    • Teilbereich3
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_30f02b5f-46ed-421a-852f-dcc0c2372aec]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d797e62-858a-4021-ab15-1bab05d65faf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d797e62-858a-4021-ab15-1bab05d65faf
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d797e62-858a-4021-ab15-1bab05d65faf
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen45
    xpPlanDate
    • 1994-04-20
    text
    • DG
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Die festgesetzten Dachgeschosse sind mit einer Neigung von maximal 60 Grad auszubilden. Aufgehende Wände und Erker können im Bereich von Dachgeschossen senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f8418e4a-daf5-44cb-8c86-ee84dc40f865]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d880530-ae62-4d80-85f0-4aaac6a426c2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d880530-ae62-4d80-85f0-4aaac6a426c2
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1d880530-ae62-4d80-85f0-4aaac6a426c2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf8(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-02-22
    gliederung2
    • (A)
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Alsterdorf 8“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt:][§1 Nr.2.5 | „5. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Alsterdorf 8, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.5.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausgenommen hiervon sind die in der Anlage zur Verordnung mit „(A)“ bezeichneten Flächen.][§1 Nr.2.5.2 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.5.3 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.5.4 | In den Gewerbegebieten sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d71d6788-44e7-4afb-8986-c55d4b8e024e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1db80331-7010-4a3b-b699-65f87faeefee

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1db80331-7010-4a3b-b699-65f87faeefee
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1db80331-7010-4a3b-b699-65f87faeefee
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek20(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2000-12-11
    gliederung1
    • C
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.1 | „2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit „A“ bis „F“ bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze.][§1 Nr.2.2.4.2 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen.][§1 Nr.2.2.4.3 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen.][§1 Nr.2.2.4.4 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§1 Nr.2.2.4.5 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§1 Nr.2.2.4.6 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen.][§1 Nr.2.2.4.7 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§1 Nr.2.2.4.8 | „4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt: 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b020ff6b-dbe5-4b11-9bd8-4cdb19728476]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1dd80bd3-cf54-44a9-996d-3c64e4e2f434

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1dd80bd3-cf54-44a9-996d-3c64e4e2f434
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1dd80bd3-cf54-44a9-996d-3c64e4e2f434
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel2(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-03-21
    gliederung2
    • (A)
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 2“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2.7 | Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Fuhlsbüttel 2, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Ja - nuar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.7.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Betrieben des Versandhandels unzulässig.][§1 Nr.2.7.2 | Von der Festsetzung nach Nummer 7.1 ausgenommen ist die mit „(A)“ bezeichnete Fläche.][§1 Nr.2.7.3 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.7.4 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.7.5 | In den Gewerbegebieten sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten unzulässig.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c614f99-d818-4751-b169-e5fcd964b452]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1ddbf347-b394-4fa4-9a7e-7ccbb4d749bc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1ddbf347-b394-4fa4-9a7e-7ccbb4d749bc
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1ddbf347-b394-4fa4-9a7e-7ccbb4d749bc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne36
    xpPlanDate
    • 2014-06-11
    gliederung2
    • (L)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ab03c8d4-eeef-45f7-94e0-78d2f868abd8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_7e1c3295-a98a-4bd7-91a5-eaf6ebef0b9c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.28 | Für die mit „(L)" bezeichneten Bereiche gilt: Schlafräume sind auf der lärmabgewandten Gebäudeseite anzuordnen. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1df01cbd-eba4-420a-97b1-585769d18422

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1df01cbd-eba4-420a-97b1-585769d18422
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_1df01cbd-eba4-420a-97b1-585769d18422
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBlankenese(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4bbd9e72-12c1-4fbb-a6fc-19058030a493]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Blankenese“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | Im Geltungsbereich der Anlage wird in der zeichnerischen Darstellung die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohn- gebiet (Verbot jeder Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften)“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.3 | Im Geltungsbereich der Anlage sind im reinen Wohngebiet entlang der Elbchaussee bei Wohngebäuden durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung