BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_249c3999-dad1-4822-bc7f-93e200e93f96

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_249c3999-dad1-4822-bc7f-93e200e93f96
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_249c3999-dad1-4822-bc7f-93e200e93f96
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSWinterhude(4Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_26d46608-b1a6-414e-bbbb-a0a1535bec4f]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Vierten Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Winterhude“ wird der Verordnung hinzugefügt][§1 Nr.2 | Im Geltungsbereich der Anlage wird in der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet (Verbot jeder Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften)“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet entlang der Bebelallee und der Körnerstraße sind bei Wohngebäuden, die räumlich unmittelbar an diese Verkehrswege angrenzen, durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maß- nahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet entlang der Hochbahnstrecken (U1, U3) sowie entlang des Mühlenkamps und entlang der Klärchenstraße ist bei Wohngebäuden durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen unterschritten werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen][§1 Nr.7 | Im Geltungsbereich der Änderung des Baustufenplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_24bcb1c9-3c89-45d1-bf25-26d247da541d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_24bcb1c9-3c89-45d1-bf25-26d247da541d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_24bcb1c9-3c89-45d1-bf25-26d247da541d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt101
    xpPlanDate
    • 2005-02-08
    gliederung2
    • (A)
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | In den überwiegend durch eine gewerbliche Nutzung geprägten Teilen der mit „A" und „B" bezeichneten Mischgebiete und in den mit „C" und „D" bezeichneten Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig. In dem mit „E" bezeichneten Gewerbegebiet und in den übrigen Teilen der mit „A" und „B" bezeichneten Mischgebiete nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_69a746c4-b8e3-4a77-9c36-92091e847400]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_24c1ebba-a90d-4512-a0a1-d4082209f816

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_24c1ebba-a90d-4512-a0a1-d4082209f816
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_24c1ebba-a90d-4512-a0a1-d4082209f816
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (1)(5)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf8308fc-e4e6-45bf-bcaa-294c98be2629]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_dd900228-238b-4fde-bc2c-ae71bb98b902][XPLAN_XP_PPO_0f2413e6-9606-4082-b860-e35d6673c282]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_24ff35fd-a5eb-4ae5-9541-1da7ce6e7cb8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_24ff35fd-a5eb-4ae5-9541-1da7ce6e7cb8
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_24ff35fd-a5eb-4ae5-9541-1da7ce6e7cb8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt114-Farmsen-Berne32
    xpPlanDate
    • 2001-05-02
    gliederung1
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ce84b4e2-a9a4-4386-b92c-19f7a577f9a9]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_e9a6dad6-0a30-4356-ac7a-53a887785a05]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen Wohngebäude sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2550d4dd-4b94-4200-b500-a11f54e60c01

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2550d4dd-4b94-4200-b500-a11f54e60c01
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2550d4dd-4b94-4200-b500-a11f54e60c01
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf8308fc-e4e6-45bf-bcaa-294c98be2629]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_55305ba3-7ab9-4b6f-8dbf-148d0d32b312][XPLAN_XP_PTO_bc241cd9-f57e-477a-98e9-61f1caf214aa]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25659110-43b2-45cc-8d38-78da60693e59

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25659110-43b2-45cc-8d38-78da60693e59
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25659110-43b2-45cc-8d38-78da60693e59
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld72
    xpPlanDate
    • 2023-12-14
    gliederung2
    • (B)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ffad617-2e70-4d8f-a102-72eb6a4b674b]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_3a30f002-45e9-479f-a46f-f9f6310658b9]
    refTextInhalt
    • [§2 8. | Entlang der mit „(B)“ gekennzeichneten Bereiche sowie in dem allgemeinen Wohngebiet „WA 1“ können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 2 m zugelassen werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtigt wird und dies keine wesentliche Verschattung der benachbarten Wohnnutzungen bewirkt. Für ebenerdige Terrassen können Überschreitungen der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 4 m zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_257d052c-a1ed-43f2-ba51-807205d09127

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_257d052c-a1ed-43f2-ba51-807205d09127
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_257d052c-a1ed-43f2-ba51-807205d09127
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt110
    xpPlanDate
    • 2020-01-08
    gliederung2
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f80a3c34-4e8f-400a-9a09-09a533a8390d]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_7dd8b4a8-ac90-4d65-a60a-35e9c8fa7323]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Für die mit „(B)“ bezeichnete Fassade gilt: Oberhalb des zweiten Vollgeschosses sind vor Aufenthaltsräumen a) verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder b) Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder c) geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Bespiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen und ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern während während der Tagzeit nicht überschritten wird. Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone, Loggien, Terrassen) der Wohnungen oberhalb des zweiten Vollgeschosses sind an der mit „(B)“ bezeichneten Fassade unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25b4d932-95fd-42fd-8466-998c3583220a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25b4d932-95fd-42fd-8466-998c3583220a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25b4d932-95fd-42fd-8466-998c3583220a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek79
    xpPlanDate
    • 2016-12-13
    text
    • Ausschluss von Garagengeschossen
    gliederung2
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_34a95193-94d3-43b2-9ee7-1e5699e4602c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_440df361-8cca-4b9d-a5aa-be8d69a1fc71][XPLAN_XP_PPO_e96594e6-3a60-4a4f-a43a-7696a49aa54c][XPLAN_XP_PPO_c2e1cb27-4eb9-4921-b67e-bc7742118cdd][XPLAN_XP_PPO_a598376d-72a6-4934-b340-2ff166674554]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze als Garagengeschosse in den jeweils untersten Geschossen anzuordnen. Garagengeschosse können die festgesetzten Baugrenzen überschreiten. Garagengeschosse sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig; dies gilt nicht für die mit „(B)“ bezeichneten Bereiche der allgemeinen Wohngebiete.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Dächer von Garagengeschossen gemäß Nummer 6 sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Die Regelungen nach Nummern 10 und 15 finden auf Dächern von Garagengeschossen keine Anwendung.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25c0b530-8ca2-46f1-85a2-92e3ad6c4ff2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25c0b530-8ca2-46f1-85a2-92e3ad6c4ff2
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25c0b530-8ca2-46f1-85a2-92e3ad6c4ff2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt58
    xpPlanDate
    • 2010-12-14
    gliederung1
    • (B)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | In dem mit „(B)" bezeichneten Teil des Plangebiets sind bauliche Vorkehrungen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen, beziehungsweise Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_46ff62dd-b445-4cc6-9f3e-e37fe449b073]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25cababb-cdd1-4595-b5b4-cc21ef6e3bc2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25cababb-cdd1-4595-b5b4-cc21ef6e3bc2
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_25cababb-cdd1-4595-b5b4-cc21ef6e3bc2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity9
    xpPlanDate
    • 2018-09-11
    gliederung1
    • MK 1
    gliederung2
    • (H)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ffc0159f-a66c-4cc0-83c8-ff0dad1f31fc]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.14 | Auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen und an den zum Magdeburger Hafen gerichteten Fassaden sind Werbeanlagen oberhalb der Brüstung des ersten Obergeschosses der Fassaden unzulässig; Schriftzeichen müssen auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen in Einzelbuchstaben ausgeführt werden und zur Beleuchtung der Buchstaben darf nur weißes Licht verwendet werden. An den zum Magdeburger Hafen gerichteten Fassaden sind auch schwache Farbtöne zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung