BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2155e50c-2379-4be3-80a1-393061c377fd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2155e50c-2379-4be3-80a1-393061c377fd
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2155e50c-2379-4be3-80a1-393061c377fd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup19
    xpPlanDate
    • 1984-03-13
    text
    • Erhaltung Knick und Gehölz
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Der vorhandene Knick entlang der Straße Luruper Drift sowie der Gehölzbestand östlich der Stellplatzanlage / westlich des Schreinerwegs sind zu erhalten. Unterbrechungen des Knicks sind nur zulässig im Zusammenhang mit der Neuanlegung der notwendigen Zuwegungen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_015fe810-51d6-4721-9623-11ea2c8428e4]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a71c48-0c97-47e3-b93a-97c00646f387

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a71c48-0c97-47e3-b93a-97c00646f387
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a71c48-0c97-47e3-b93a-97c00646f387
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld14
    xpPlanDate
    • 1983-07-12
    gliederung1
    • a
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c89f277b-a3db-4e98-adcf-769297b74a45]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr.8 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Innerhalb der mit a bezeichneten Flächen sind Holzpergolen zu errichten.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a8f348-706d-4c87-9250-ec775a8d4105

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a8f348-706d-4c87-9250-ec775a8d4105
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a8f348-706d-4c87-9250-ec775a8d4105
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek80
    xpPlanDate
    • 2016-04-21
    gliederung1
    • (A)(B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6a9034de-4a3a-496c-831b-609d1883e09c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_ead2e8df-9def-4c0c-8b1a-3322b226a6aa]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.9 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen sind zulässig, wenn durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.10 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.12 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind die Aufenthaltsräume gewerblicher Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.18 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind auf mindestens 30 vom Hundert der Dachfläche der Gebäude Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen können zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21b81199-f0ae-4cf9-b163-a98025b2cbc3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21b81199-f0ae-4cf9-b163-a98025b2cbc3
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21b81199-f0ae-4cf9-b163-a98025b2cbc3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf4
    xpPlanDate
    • 2019-08-30
    gliederung2
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6247e442-396e-4cd9-9671-d4fb81c03a18]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_411e7579-66ef-4e3e-8e4f-d55068dd7803]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | Auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen zur Freihaltung von Ausblicken sind Zäune und Bepflanzungen nur bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig. Hecken sind durch jährliche Rückschnitte auf diese Höhe zu begrenzen.][§2 Nr.13 | Die Lagerung von Heu- und Strohballen sowie Silage ist nur außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen und nur unmittelbar angrenzend an die Hofstellen zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_220f2ee5-80eb-4803-97ee-a791297370f8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_220f2ee5-80eb-4803-97ee-a791297370f8
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_220f2ee5-80eb-4803-97ee-a791297370f8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf93
    xpPlanDate
    • 2024-03-11
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0f590193-01a7-47e1-b5b4-104f0391f538]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8e9c3859-5acf-4336-8840-938e16813ed1]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 9 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmangewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Ist eine Orientierung der Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite nicht möglich, so ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22170752-8261-4b5e-a269-b02e0d12e93f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22170752-8261-4b5e-a269-b02e0d12e93f
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22170752-8261-4b5e-a269-b02e0d12e93f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHeimfeld(3Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_650acae5-d55f-4001-a827-7f58572c64fc]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans wird die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet (verboten sind gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Wirtschaften.)“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§3 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet entlang des Hermeswegs und entlang des nördlichen Eißendorfer Pferdewegs (bis Hausnummer 15d) sind bei Wohngebäuden durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein aus- reichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§3 Nr.3 | Im Geltungsbereich der Anlage bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22202fa2-236b-4934-a5be-41dd0d66d43b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22202fa2-236b-4934-a5be-41dd0d66d43b
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22202fa2-236b-4934-a5be-41dd0d66d43b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen85
    xpPlanDate
    • 2012-02-13
    gliederung2
    • TF GE 3
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Gebiet k 1 2 3 4 Holsteiner Chaussee 170, 170a+b Spanische Furt 3-9 Lerchenkamp 22a-38 Lerchenkamp 2a-20 Heidlohstraße 119-123 Holsteiner Chaussee 194-204 Teilfläche i LEK, tags LEK, nachts LEK, tags LEK, nachts LEK, tags LEK, nachts LEK, tags LEK, nachts GE 1 65 50 60 45 55 40 63 45 GE 2 65 50 57 42 55 40 65 55 GE 3 60 45 60 45 60 45 65 55 GE 4 57 42 60 45 60 45 65 60 Gebiet k 5 6 7 Heidlohstraße 125-133b Holsteiner Chaussee 206-206b Holsteiner Chaussee 201a-207 Halstenbeker Straße 1-3c Holsteiner Chaussee 163-199a Teilfläche i LEK, tags LEK, nachts LEK, tags LEK, nachts LEK, tags LEK, nachts GE 1 60 45 65 50 65 50 GE 2 65 50 65 52 65 55 GE 3 65 50 65 52 65 50 GE 4 65 50 65 55 65 53 Im Gewerbegebiet sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der obigen Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK „i,k“ nach DIN 45691 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK „i“ durch LEK „i,k“ zu ersetzen ist. (Stand: Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel, Hamburg)]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3d380947-d09d-433d-892f-052c08287be0]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22337927-86bd-4486-9350-bc27ec6028a2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22337927-86bd-4486-9350-bc27ec6028a2
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22337927-86bd-4486-9350-bc27ec6028a2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen64
    xpPlanDate
    • 2021-10-19
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8fbbe545-2da1-4f34-ab2d-0358e720e32e]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_87f6afde-9fb6-4bb8-adab-fbcb1f08111e]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 4 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Vorbauten einschließlich Balkone sowie Überschreitungen durch ebenerdige, zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu eine Tiefe von 2 m zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. An den mit „(A)“ bezeichneten Fassadenseiten der Gebäudekörper sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Vorbauten einschließlich Balkone und die Anlage von Terrassen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_224e7eeb-986f-4557-bec3-885e1d0c55d8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_224e7eeb-986f-4557-bec3-885e1d0c55d8
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_224e7eeb-986f-4557-bec3-885e1d0c55d8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde11-Francop6-Cranz4
    xpPlanDate
    • 1997-12-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2acee54-f0bd-46a7-952d-3b32280fb528]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den als „Flächen mit besonderen Festsetzungen" (Lagepläne Blätter 1 bis 6) bezeichneten Flächen ist jegliche Bebauung unzulässig. Ausgenommen hiervon sind offene Stellplätze ohne Schutzdach.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22602041-90c0-46ff-b65d-971c0796a4ad

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22602041-90c0-46ff-b65d-971c0796a4ad
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22602041-90c0-46ff-b65d-971c0796a4ad
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli45
    xpPlanDate
    • 2024-10-24
    gliederung2
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_555a96e0-01a5-4509-9e79-0a861c8c8d51]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_1cfd210a-c48c-44d5-8dc9-a1cf375709c4]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 5 | In den mit „(A)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie Balkone um bis zu 1,5 m auf jeweils 40 vom Hundert (v.H.) der Fassadenlänge eines Geschosses zulässig. Ausnahmsweise können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Vordächer um bis zu 2 m zugelassen werden, wenn die Belange der Feuerwehr (insbesondere Anleiterbarkeit von Gebäuden, Feuerwehrfahrzufahrten, Aufstellflächen für Löschfahrzeuge) nicht beeinträchtigt werden. In den mit „(B)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie Balkone um bis zu 1,5 m auf jeweils 60 v. H. der Fassadenlänge eines Geschosses zulässig. In den mit „(C)“ gekennzeichneten Bereichen ist ausnahmsweise eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie zum Beispiel Balkone, Erker und Brandschürzen um bis zu 1,5 m zulässig, sofern ihre lichte Höhe über Straßenverkehrsfläche mindestens 4 m beträgt.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung