BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_20dc3829-bbe0-4806-9e8f-d343ec025eaa

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_20dc3829-bbe0-4806-9e8f-d343ec025eaa
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_20dc3829-bbe0-4806-9e8f-d343ec025eaa
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf29
    xpPlanDate
    • 2017-07-17
    gliederung2
    • (D)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_93735b1a-66e7-4ac1-93be-dae4fbed01fa]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.18 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen können bei der Errichtung von Hausgruppen ausnahmsweise Stellplätze zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_211da85e-f7ba-4a82-9573-9cae1b7e5d9f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_211da85e-f7ba-4a82-9573-9cae1b7e5d9f
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_211da85e-f7ba-4a82-9573-9cae1b7e5d9f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder26
    xpPlanDate
    • 2002-05-16
    gliederung1
    • (L)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_146cfd5b-0f4f-4721-9710-95c620fc9cef]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_4a2fa71f-4555-44b4-af0e-e486ce748f0c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind auf den mit „(L)" bezeichneten Flächen durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen; soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_214b869a-c447-4ae8-a898-5bdd4965a078

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_214b869a-c447-4ae8-a898-5bdd4965a078
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_214b869a-c447-4ae8-a898-5bdd4965a078
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    xpPlanDate
    • 2014-09-23
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.23 | Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen im Mischgebiet und in den allgemeinen Wohngebieten gilt: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite (West- und Nordseite im Mischgebiet, Innenhof in den allgemeinen Wohngebieten) zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1a555e87-c04e-448c-8742-be7ef8c24d3b]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2155e50c-2379-4be3-80a1-393061c377fd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2155e50c-2379-4be3-80a1-393061c377fd
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2155e50c-2379-4be3-80a1-393061c377fd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup19
    xpPlanDate
    • 1984-03-13
    text
    • Erhaltung Knick und Gehölz
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Der vorhandene Knick entlang der Straße Luruper Drift sowie der Gehölzbestand östlich der Stellplatzanlage / westlich des Schreinerwegs sind zu erhalten. Unterbrechungen des Knicks sind nur zulässig im Zusammenhang mit der Neuanlegung der notwendigen Zuwegungen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_015fe810-51d6-4721-9623-11ea2c8428e4]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a71c48-0c97-47e3-b93a-97c00646f387

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a71c48-0c97-47e3-b93a-97c00646f387
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a71c48-0c97-47e3-b93a-97c00646f387
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld14
    xpPlanDate
    • 1983-07-12
    gliederung1
    • a
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c89f277b-a3db-4e98-adcf-769297b74a45]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr.8 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Innerhalb der mit a bezeichneten Flächen sind Holzpergolen zu errichten.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a8f348-706d-4c87-9250-ec775a8d4105

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a8f348-706d-4c87-9250-ec775a8d4105
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21a8f348-706d-4c87-9250-ec775a8d4105
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek80
    xpPlanDate
    • 2016-04-21
    gliederung1
    • (A)(B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6a9034de-4a3a-496c-831b-609d1883e09c]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_ead2e8df-9def-4c0c-8b1a-3322b226a6aa]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.9 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind Schlafräume zu den lärmabgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Ausnahmen sind zulässig, wenn durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.10 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.12 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind die Aufenthaltsräume gewerblicher Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.18 | In den mit „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Bereichen des Mischgebietes sind auf mindestens 30 vom Hundert der Dachfläche der Gebäude Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen können zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21aa99d3-1525-45ed-9c71-f8c059b42f4d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21aa99d3-1525-45ed-9c71-f8c059b42f4d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21aa99d3-1525-45ed-9c71-f8c059b42f4d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (N,J,S)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_6ef153c3-486f-4963-9717-04b1fc9071b5]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 5 | In den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 4,1 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21b81199-f0ae-4cf9-b163-a98025b2cbc3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21b81199-f0ae-4cf9-b163-a98025b2cbc3
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_21b81199-f0ae-4cf9-b163-a98025b2cbc3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf4
    xpPlanDate
    • 2019-08-30
    gliederung2
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6247e442-396e-4cd9-9671-d4fb81c03a18]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_411e7579-66ef-4e3e-8e4f-d55068dd7803]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.12 | Auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen zur Freihaltung von Ausblicken sind Zäune und Bepflanzungen nur bis zu einer Höhe von 1,2 m zulässig. Hecken sind durch jährliche Rückschnitte auf diese Höhe zu begrenzen.][§2 Nr.13 | Die Lagerung von Heu- und Strohballen sowie Silage ist nur außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen und nur unmittelbar angrenzend an die Hofstellen zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22170752-8261-4b5e-a269-b02e0d12e93f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22170752-8261-4b5e-a269-b02e0d12e93f
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_22170752-8261-4b5e-a269-b02e0d12e93f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHeimfeld(3Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_650acae5-d55f-4001-a827-7f58572c64fc]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans wird die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet (verboten sind gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Wirtschaften.)“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§3 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet entlang des Hermeswegs und entlang des nördlichen Eißendorfer Pferdewegs (bis Hausnummer 15d) sind bei Wohngebäuden durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein aus- reichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§3 Nr.3 | Im Geltungsbereich der Anlage bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_222e3215-8bf7-465a-9a72-843b420fe64c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_222e3215-8bf7-465a-9a72-843b420fe64c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_222e3215-8bf7-465a-9a72-843b420fe64c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (N,K,S)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b8bb6b06-0ecd-4465-b9ac-193c7f742dc7]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 5 | In den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 4,1 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.][§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung