BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2dacced3-9a56-40d1-ba52-0cab4e3afb5d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2dacced3-9a56-40d1-ba52-0cab4e3afb5d
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2dacced3-9a56-40d1-ba52-0cab4e3afb5d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld12(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    gliederung1
    • Teilbereich11
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 2855, 2852 und 2859 der Gemarkung Bramfeld. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b510766-d5ae-4938-9610-1187ff8eaf9c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2dbbfb81-0188-41f0-b4b3-01046fde206a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2dbbfb81-0188-41f0-b4b3-01046fde206a
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2dbbfb81-0188-41f0-b4b3-01046fde206a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (5)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f80f7bc4-f0ac-4256-b417-2e5168ab2795]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2dcb6e61-0ff4-42cc-b56b-5ba32424ad7c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2dcb6e61-0ff4-42cc-b56b-5ba32424ad7c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2dcb6e61-0ff4-42cc-b56b-5ba32424ad7c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen44-Suelldorf18-Iserbrook26
    xpPlanDate
    • 2019-08-30
    gliederung1
    • (C)
    ebene
    • 0
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_45066917-64ad-4676-8af4-997cb1064c8b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig. Mistplatten ohne Dach und seitliche Begrenzungen, notwendige Stell- und Abstellplätze und Zufahrten sowie Terrassen an Wohngebäuden können ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen innerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft ist die Anlage von Reit- und Auslaufflächen außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen außerhalb der mit „(C)“ bezeichneten Flächen sind Geh- und Fahrwege in einem wasser- und luftdurchlässigen Aufbau herzustellen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e2271a5e-d300-4f93-b229-52a2bbf33ff6]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e1cd37c-5640-4f2b-8d07-98ff235f6032

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e1cd37c-5640-4f2b-8d07-98ff235f6032
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e1cd37c-5640-4f2b-8d07-98ff235f6032
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld62
    xpPlanDate
    • 2015-03-30
    gliederung1
    • (F)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_363b35e9-6ac3-4ca6-832f-9b534a0a51f4]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_ac6cd9e7-9c22-4a67-b5ad-27d43cf47c44]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.15 | In dem mit „(E)“ bezeichneten Fassadenabschnitt ist die Außenfassade mit Ausnahme von Türen und Fenstern ab einer Höhe von 25 cm über dem Schnittpunkt der Außenfassade mit dem Gelände bis zu einer Höhe von 5,5 m als schallabsorbierende Fassade hinsichtlich der Verkehrsgeräusche mit einem Schallabsorptionsgrad von mindestens αs~0,8 auszuführen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e361947-0b62-4f47-acaf-5b6aa85c0d75

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e361947-0b62-4f47-acaf-5b6aa85c0d75
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e361947-0b62-4f47-acaf-5b6aa85c0d75
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (K)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_9ef645df-d6ba-4ff9-995f-8adfacd53d84]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den mit „(K)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete sind die Schlafräume zu den vom Schienenverkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e3fb712-75c8-40d0-8723-8448d40ba9ab

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e3fb712-75c8-40d0-8723-8448d40ba9ab
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e3fb712-75c8-40d0-8723-8448d40ba9ab
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_01a8851b-a081-4059-914a-a674dcdb649a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e5b9799-c159-4c54-82a1-073d2e8b436b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e5b9799-c159-4c54-82a1-073d2e8b436b
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e5b9799-c159-4c54-82a1-073d2e8b436b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_23b74945-56cd-4d73-b377-accb4912f724]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e5baf8a-fcad-47ae-8fc8-4e80b332b5ad

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e5baf8a-fcad-47ae-8fc8-4e80b332b5ad
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2e5baf8a-fcad-47ae-8fc8-4e80b332b5ad
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    xpPlanDate
    • 2014-09-23
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.27 | In den mit „(G)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.28 | In den mit „(H)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind einseitig zur öffentlichen Grünfläche oder zur Harkortstraße ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An diesen Gebäudeseiten sind entweder vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fens terkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fens tern während der Tagzeit nicht überschritten wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1a555e87-c04e-448c-8742-be7ef8c24d3b]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2ea63a50-d69a-4a70-80f2-4260fc5aadcf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2ea63a50-d69a-4a70-80f2-4260fc5aadcf
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2ea63a50-d69a-4a70-80f2-4260fc5aadcf
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt51-StPauli46
    xpPlanDate
    • 2025-12-16
    gliederung2
    • (c)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fcdcda68-5054-4c3b-808e-cfa4d72cebb3]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_478bdbe8-03f4-4a44-9273-a86090ddf51d][XPLAN_XP_PPO_a952ecb6-b2e7-4b8e-ab33-d91be3017aa7][XPLAN_XP_PPO_316905ee-146d-459a-90e3-db5ed94818c8]
    refTextInhalt
    • [§2 5 | 5. Entlang der mit „(C)“ bezeichneten Bereiche sind die Aufenthaltsräume – insbesondere die Lehr-, Lern- und Bibliotheksräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Wenn dies nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender baulicher Schallschutz an Außentüren, Fens-tern, Außenwänden und Dächern durch bauliche Maßnahmen so geschaffen werden, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den lärmempfindlichen Räumen ein Innenraumpegel von kleiner 35 dB(A) tagsüber nicht überschritten wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2eb4aa2f-942e-4ae5-bb5a-29b1c16d5d51

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2eb4aa2f-942e-4ae5-bb5a-29b1c16d5d51
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_2eb4aa2f-942e-4ae5-bb5a-29b1c16d5d51
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf3(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1994-09-27
    gliederung1
    • D
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.3.1.1 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen.][§1 Nr.2.3.1.2 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetations-fläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§1 Nr.2.3.1.3 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: mindestens 12 m2 anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§1 Nr.2.3.1.4 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig.][§1 Nr.2.3.1.5 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m eingehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fahrwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln.][§1 Nr.2.3.1.6 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären.][§1 Nr.2.3.1.7 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanzen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden.][§1 Nr.2.3.2 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.2 Auf den mit „A“, „B“, „C“ und „D“ bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgrechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen.][§1 Nr.2.3.6 | 3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.6 Die mit „D“ bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestim-mung „Parkanlage“ festgesetzt.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a5ae2170-5368-4894-8fc9-1402ae3cf0a9]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung