BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35bc8018-9d20-467f-a002-6028a1fa9b53

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35bc8018-9d20-467f-a002-6028a1fa9b53
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35bc8018-9d20-467f-a002-6028a1fa9b53
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld23
    xpPlanDate
    • 2011-04-12
    gliederung1
    • (1), (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_6cd6b10a-2fe9-44df-9167-63458168eec4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete ist höchstens eine Grundfläche von 80 m² je Grundstück zulässig. Ausnahmsweise kann eine Grundfläche von höchstens 120 m² je Grundstück zugelassen werden. Auf diesen Flächen dürfen seitliche Abstandsflächen bis auf 2,50 m verringert werden.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(1)" und „(2)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter in den Vorgärten, sowie Stellplätze und Garagen außerhalb der dafür festgesetzten Flächen unzulässig.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(1)", „(2)" und „(3)" bezeichneten Flächen der Wohn- und Mischgebiete sind nur Flachdächer mit einer Neigung bis zu 5 Grad zulässig. Auf diesen Flächen sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine Staffelgeschosse zulässig. Stützkonstruktionen von Anlagen, die der Gewinnung von Solarenergie dienen, sind auf Flachdächern so zu konstruieren, dass sie vom öffentlichen Raum nicht eingesehen werden können. Dachüberstände sind unzulässig. Dacheindeckungen, Dachrinnen und Regenfallrohre dürfen kein Kupfer enthalten. Als Ausnahme sind auf den mit „(15)" bezeichneten Flächen maximal 30 Grad nach Süden geneigte Pultdächer zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(4)" bezeichneten Flächen der Allgemeinen Wohngebiete sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35bd6abf-e2f2-4ec8-bbeb-c8ae4e184c92

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35bd6abf-e2f2-4ec8-bbeb-c8ae4e184c92
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35bd6abf-e2f2-4ec8-bbeb-c8ae4e184c92
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf35-Langenbek7
    xpPlanDate
    • 2004-01-29
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_61c9757a-6b7e-4d75-939e-7ae1fc005e1a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_e1db5287-e95d-4f37-bd0f-6f0585a2bf11]
    refTextInhalt
    • [§2 | Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplans wird auf der mit „A“ bezeichneten Fläche Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ festgesetzt. Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche wird reines Wohngebiet nach § 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgewiesen]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35c24a1c-7619-41da-981f-bacb6ec68f8d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35c24a1c-7619-41da-981f-bacb6ec68f8d
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35c24a1c-7619-41da-981f-bacb6ec68f8d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (S)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_550d1551-b38c-4c85-a9bd-9fa90540638f]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 8 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(P)“ bezeichneten Fassaden sind ausschließlich Loggien zulässig und Balkone unzulässig. Für die mit „(Q)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien und Balkone erst ab dem zweiten Obergeschoss und mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(R)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien unzulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 2 m zulässig. Für die mit „(S)“ bezeichneten Fassaden sind Loggien zulässig und Balkone mit einer Tiefe von maximal 1,5 m zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35cc234f-5524-43b8-9395-cfce859d628e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35cc234f-5524-43b8-9395-cfce859d628e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35cc234f-5524-43b8-9395-cfce859d628e
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (D, E, N, O)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind ab dem zweiten Obergeschoss sowie auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen ab dem vierten Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Erdgeschoss und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung, wie zum Beispiel Gästezimmer eines Beherbergungsbetriebes, vorliegt. Satz 1 gilt nicht für Aufenthaltsräume in Wohnungen. An den mit „(O)“ bezeichneten Gebäudeseiten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 45 dB(A) in Aufenthaltsräumen tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind bauliche oder technische Vorkehrungen zur passiven Belüftung an den Gebäuden erforderlich, um gesunde Arbeitsverhältnisse aufgrund der während der Liegezeit von Kreuzfahrtschiffen entstehenden Luftverunreinigungen zu gewährleisten.][§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.][§2 Nr.32 | Außer im Sondergebiet, auf den Straßenverkehrsflächen der Hübenerstraße und der Überseeallee und den mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist das Freimachen und Her-richten beziehungsweise die Wiederaufnahme der Bautätigkeit nur in dem Zeitraum zwischen 1. September und 28. Februar zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35d5014c-09ac-431a-b085-0acbfeed2adc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35d5014c-09ac-431a-b085-0acbfeed2adc
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35d5014c-09ac-431a-b085-0acbfeed2adc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt131
    xpPlanDate
    • 2019-12-06
    gliederung1
    • (5)
    gliederung2
    • (6)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e8888408-7407-43c8-8799-86224aa39e23]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_c982098b-f3f2-4052-882d-3f68dbffe338][XPLAN_XP_PTO_aa2b0c07-d72c-4459-9e06-063f07cdade0]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten sind oberhalb der festgesetzten zulässigen Gebäudehöhe auf den Dächern der Gebäude Aufbauten für technische Anlagen bis zu einer Höhe von weiteren 3 m zulässig. Alle Aufbauten für technische Anlagen müssen allseits mindestens 2 m von den Außenwänden des obersten Geschosses zurückliegen. Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete, in denen eine maximale Gebäudehöhe von 20 m festgesetzt ist, ist in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche oberhalb einer Gebäudehöhe von 17 m eine Rückstaffelung der Fassade mit einer Tiefe von mindestens 3,5 m vorzusehen.][§2 Nr.13 | Für Außenwände von Gebäuden auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind rot-braune Ziegel zu verwenden. Zur Gliederung der Fassade können auch weitere Materialien und Farben zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35df7950-d939-4518-a304-a1315626c37f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35df7950-d939-4518-a304-a1315626c37f
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_35df7950-d939-4518-a304-a1315626c37f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn22
    xpPlanDate
    • 2009-05-19
    gliederung1
    • (b)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3d4497f3-dd89-4caa-b709-32b5238d9f26]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_1e064382-15ed-4801-bf53-655cc3cec689]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.14 | In den Teilgebieten „3" und „5" sind Carports und oberirdische Garagen unzulässig. Nebenanlagen gemäß § 14 Baunutzungsverordnung sind nur innerhalb der mit „(b)" bezeichneten Flächen zulässig.][§3 Nr.2 | Innerhalb der Teilgebiete „3" und „5" sind Einfriedigungen nur in den mit „(b)" bezeichneten Flächen (privaten Gartenbereichen) zulässig. Zäune sind nur in Verbindung mit Hecken zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_360437ce-3b73-4bdb-84bc-47dadd729d18

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_360437ce-3b73-4bdb-84bc-47dadd729d18
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_360437ce-3b73-4bdb-84bc-47dadd729d18
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf17-Jenfeld15(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1990-07-03
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 | „In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe., soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Außerdem werden mit Ausnahme des Flurstücks 1873 (neu: 2802) der Gemarkung Tonndorf gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) ausgeschlossen.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_21daed86-0bca-4290-86b3-0513ce0f5d0a]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_360f2ff6-3709-4169-8a1b-63d8113011b6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_360f2ff6-3709-4169-8a1b-63d8113011b6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_360f2ff6-3709-4169-8a1b-63d8113011b6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf6(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2008-10-27
    gliederung1
    • C
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b120cb0-91b7-45bc-94aa-9d5e5f051c97]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.3.4 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.4 Auf der mit „C“ bezeichneten Fläche wird „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt.][§1 Nr.2.3.6 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.6 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_362980a1-41ca-4fb5-8153-0e4a43ad235e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_362980a1-41ca-4fb5-8153-0e4a43ad235e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_362980a1-41ca-4fb5-8153-0e4a43ad235e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld18
    xpPlanDate
    • 1986-04-25
    text
    • Fläche für Pergolen
    gliederung1
    • a
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§3 Nr.7 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Mit Ausnahme der Fläche für Stellplätze im südwestlichen Bereich des Flurstücks 278 der Gemarkung Jenfeld sind Stellplatzanlagen um 0,6 m abzusenken. Außerdem sind innerhalb der mit a bezeichneten Abschnitte Holzpergolen, die mit Rankgewächsen zu begrünen sind, zu errichten.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7d0403d-f088-4b05-903b-8a7e4feaff6c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3697577a-4d1b-40a0-9f86-f01f5fab5d7c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3697577a-4d1b-40a0-9f86-f01f5fab5d7c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3697577a-4d1b-40a0-9f86-f01f5fab5d7c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude42-Barmbek-Nord42-Alsterdorf42(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2022-05-30
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3b648654-621c-436a-b51e-c912709ea84f]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_59dbaee8-4e84-4c30-bb3c-10f948924cfa]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wohnen und quartiersbezogene Nahversorgung“ dient dem Wohnen und der Versorgung des Quartiers mit Gütern des täglichen Bedarfs und der gesundheitlichen Vorsorge. Im Sondergebiet sind in der mit „(A)“ bezeichneten Fläche ab dem ersten Obergeschoss (OG) Wohnen sowie im Erdgeschoss großflächige Einzelhandelsbetriebe und Läden, die jeweils der Versorgung des Gebiets dienen und ein nahversorgungsrelevantes Kernsortiment (Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, pharmazeutische Artikel (Apotheke), Schnittblumen, Zeitungen, Zeitschriften) aufweisen, allgemein zulässig. Dabei sind im ersten OG auch Einrichtungen für gesundheitliche und soziale Zwecke sowie Räume für freie Berufe im Sinne von § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), zulässig. Im Sondergebiet sind in der mit „(B)“ bezeichneten Fläche ab dem ersten OG Wohnen und im Erdgeschoss nur quartiersbezogene Nahversorgung in Form von nicht störenden Handwerksbetrieben, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.4 | Für den mit „(A)“ gekennzeichneten Teil des Sondergebiets ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dach- und Technikaufbauten sowie Brüstungen und Einhausungen bis zu 3 m zulässig. Dach- und Technikaufbauten sind nur bis zu einer Höhe von 3 m zulässig. Sie sind mit Ausnahme von Solaranlagen zusammengefasst auf der Dachfläche eines Gebäudes anzuordnen und einzuhausen oder durch eine allseitige Attika zu verdecken. Für den mit „(B)“ gekennzeichneten Teil des Sondergebiets ist keine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung