BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3b935166-9bf0-4926-a572-feec7f5a8571

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3b935166-9bf0-4926-a572-feec7f5a8571
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3b935166-9bf0-4926-a572-feec7f5a8571
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese40
    xpPlanDate
    • 2016-04-07
    text
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_33dabc53-d583-47a1-b992-fadd2539f7ba]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_60db07c0-cd9b-4d7d-b919-dcc65d9250c3]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den jeweils lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außenwänden, Fenstern, Außentüren und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3b9d1b94-7331-4863-87ba-a340da8b1a56

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3b9d1b94-7331-4863-87ba-a340da8b1a56
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3b9d1b94-7331-4863-87ba-a340da8b1a56
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    xpPlanDate
    • 2014-09-23
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen der allgemeinen Wohngebiete sind in den Erdgeschossen nur Nutzungen nach § 4 Absatz 2 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), sowie Büros und Räume für freie Berufe zulässig. Nutzungen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 3 BauNVO sowie Wohnungen können ausnahmsweise zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1a555e87-c04e-448c-8742-be7ef8c24d3b]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3bb9bbe7-b0ae-408c-8fc1-e9605683ad2d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3bb9bbe7-b0ae-408c-8fc1-e9605683ad2d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3bb9bbe7-b0ae-408c-8fc1-e9605683ad2d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt46
    xpPlanDate
    • 2021-09-14
    gliederung1
    • (F)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c178813d-d1e7-46dd-8c9f-3b2d8c9dc997]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_487307a5-c627-4a48-bb7d-aa5a1430fabe]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können für Dachzugänge und technische Anlagen (wie zum Beispiel Zu- und Abluftanlagen, Fahrstuhlüberfahrten) in dem mit „(C)“ bezeichneten Bereich um bis zu 0,5 m, in dem mit „(E)“ bezeichneten Bereich um bis zu 2,3 m und in allen übrigen Bereichen um bis zu 2 m überschritten werden. Die Dachzugänge und technischen Anlagen, mit Ausnahme des mit „(C)“ bezeichneten Bereichs, müssen mindestens 3 m hinter der straßenseitigen Gebäudekante des Geschosses zurückbleiben und dürfen maximal 25 v.H. der Dachflächen bedecken. Abweichend von Satz 2 dürfen die Dachzugänge und technischen Anlagen in den mit „(F)“ und „(G)“ bezeichneten Bereichen maximal 30 v.H. der Dachflächen bedecken. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Freistehende Antennenanlagen sind unzulässig. Auf den überbaubaren Grundstücksflächen, auf denen maximal ein bis drei Vollgeschosse zulässig sind, sind Dachzugänge und technische Anlagen unzulässig.][§2 Nr.15 | Auf den überbaubaren Grundstücksflächen, auf denen mehr als drei Vollgeschosse zulässig sind, sind, mit Ausnahme des mit „(C)“ bezeichneten Bereichs, die Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Dachflächen, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen, Neigungen von mehr als 20 Grad aufweisen sowie Dachterrassen sind von der Begrünungspflicht ausgenommen. Es sind jedoch mindestens 40 v.H. der Dachflächen zu begrünen. Abweichend von Satz 3 sind in dem mit „(F)“ bezeichneten Teil des Kerngebiets mindestens 25 v.H. und in dem mit „(G)“ bezeichneten Teil mindestens 30 v.H. der Dachflächen zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3bfa8a2d-876b-458e-862c-d7e2e6d7f79e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3bfa8a2d-876b-458e-862c-d7e2e6d7f79e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3bfa8a2d-876b-458e-862c-d7e2e6d7f79e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld25(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2019-05-28
    text
    • Gebiet der Änderung
    refTextInhalt
    • [1.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 25“ wird der Verordnung hinzugefügt.][1.2 | In § 2 werden folgende Nummern 22 bis 22.2 angefügt: „22. Für den in der Anlage mit einer durchgehenden schwarzen Linie umrandeten Änderungsbereich gilt: 22.1 In der niedergelegten Planzeichnung wird für das Änderungsgebiet die Art der baulichen Nutzung „allgemeines Wohngebiet“ aufgehoben und eine „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung sowie Kindertagesstätte“ festgesetzt. 22.2 Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung sowie Kindertagesstätte“ sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) zulässig.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_22e254e6-873a-40d5-b07c-4ae961c3236d]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c1042d0-01bf-48e6-82b6-9af712af3ab3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c1042d0-01bf-48e6-82b6-9af712af3ab3
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c1042d0-01bf-48e6-82b6-9af712af3ab3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde11-Francop6-Cranz4
    xpPlanDate
    • 1997-12-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b2acee54-f0bd-46a7-952d-3b32280fb528]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den als „Flächen mit besonderen Festsetzungen" (Lagepläne Blätter 1 bis 6) bezeichneten Flächen ist jegliche Bebauung unzulässig. Ausgenommen hiervon sind offene Stellplätze ohne Schutzdach.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c3ae66b-487e-4f60-93c1-f832ccc04ae6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c3ae66b-487e-4f60-93c1-f832ccc04ae6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c3ae66b-487e-4f60-93c1-f832ccc04ae6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (5)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_e28ee5ff-aaa8-4fda-8c76-ecd74c9dd88f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c5416c8-1111-44cc-a5ce-f1670128f97a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c5416c8-1111-44cc-a5ce-f1670128f97a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c5416c8-1111-44cc-a5ce-f1670128f97a
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (A, F, K, L, M, 1)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten und auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete sind Wohnungen in den Erdgeschossen unzulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den mit „(K)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete sind die Schlafräume zu den vom Schienenverkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | In den mit „(L)“ bezeichneten Flächen sind die Aufenthaltsräume für gewerbliche Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grund-rissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.8 | In den mit „(M)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete und der Urbanen Gebiete sind die jeweiligen Baublöcke zusammenhängend zu errichten. Davon kann abgewichen werden, wenn der jeweilige Baublock durch Lärmschutzwände oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung in der Höhe der jeweils festgesetzten zwingenden Geschossigkeit geschlossen wird. Abweichend von Satz 1 dürfen die an der Versmannstraße gelegenen Gebäude, in denen Wohnungen unzulässig sind, separat errichtet werden.][§2 Nr.9 | Die mit „(1)“, „(2)“ und „(3)“ bezeichneten Gebäudeseiten sind mit Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen entsprechend den in der Planzeichnung jeweils zugeordneten technischen Maßnahmen für reflektierende Fassaden zu versehen. Ausnahmen sind zulässig, soweit sichergestellt ist, dass mittels anderer in ihrer Wirkung vergleichbarer Maßnahmen Schallpegelsteigerungen durch Reflexionen des Schienenverkehrslärms an gegenüberliegenden Gebäudeseiten vermieden werden.][§2 Nr.14 | Außer auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind die Gebäudefassaden überwiegend in Ziegelmauerwerk, Keramikplatten oder eingefärbtem Beton in den Farben Rot, Braun oder Rotbunt auszuführen. Teile der Gebäudefassaden können in Glas ausgeführt werden. Der Gesamteindruck der Fassade muss durch die in Satz 1 beschriebenen Baustoffe geprägt sein. Die Gebäudefassaden auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen sind ausschließlich in hellen Materialien auszuführen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c79bf7d-aeae-4524-9f6d-d60b87832c6f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c79bf7d-aeae-4524-9f6d-d60b87832c6f
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c79bf7d-aeae-4524-9f6d-d60b87832c6f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt39
    xpPlanDate
    • 1989-10-22
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Mörkenstraße und auf dem Flurstück 1267 der Gemarkung Altona-Südwest an der Elmenhorststraße sind die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet entlang der Königstraße die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_57ea1c9f-cd22-44b5-a983-a6f9659bbdfc]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c7d9ebf-62db-41fe-a456-2d1cf9aad0a3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c7d9ebf-62db-41fe-a456-2d1cf9aad0a3
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3c7d9ebf-62db-41fe-a456-2d1cf9aad0a3
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (D, H, N, R)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_90578158-1792-466e-8935-9ba561427b53]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind ab dem zweiten Obergeschoss sowie auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen ab dem vierten Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Erdgeschoss und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind bauliche oder technische Vorkehrungen zur passiven Belüftung an den Gebäuden erforderlich, um gesunde Arbeitsverhältnisse aufgrund der während der Liegezeit von Kreuzfahrtschiffen entstehenden Luftverunreinigungen zu gewährleisten.][§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.][§2 Nr.10 | Auf der mit „(R)“ bezeichneten Fläche sind in den Luftgeschossen ausschließlich notwendige Fluchttreppenhäuser zulässig. Die Treppenhäuser sind mindestens 2 m von der Südfassade der darüber liegenden Geschosse abzurücken.][§2 Nr.32 | Außer im Sondergebiet, auf den Straßenverkehrsflächen der Hübenerstraße und der Überseeallee und den mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist das Freimachen und Her-richten beziehungsweise die Wiederaufnahme der Bautätigkeit nur in dem Zeitraum zwischen 1. September und 28. Februar zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3cad2d2c-5874-4352-8921-eda05d930769

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3cad2d2c-5874-4352-8921-eda05d930769
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_3cad2d2c-5874-4352-8921-eda05d930769
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ochsenwerder13
    xpPlanDate
    • 2015-12-21
    gliederung2
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_60efed17-e55e-41b9-beec-6746db66cd71]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.13 | In dem mit ,,(B)“ bezeichneten Bereich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung