BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_48c66216-af9e-46a5-ac32-6a5e2bf16475

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_48c66216-af9e-46a5-ac32-6a5e2bf16475
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_48c66216-af9e-46a5-ac32-6a5e2bf16475
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (B, L)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten und auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete sind Wohnungen in den Erdgeschossen unzulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | In den mit „(L)“ bezeichneten Flächen sind die Aufenthaltsräume für gewerbliche Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grund-rissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_48f5fb40-d84f-42e0-a240-491d16819863

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_48f5fb40-d84f-42e0-a240-491d16819863
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_48f5fb40-d84f-42e0-a240-491d16819863
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt53(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1991-11-12
    gliederung2
    • (A)
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_df9cd480-02ef-45d7-87f5-1cbedf934e11]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4915e327-b57e-4004-82d5-736aa1b5dc7f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4915e327-b57e-4004-82d5-736aa1b5dc7f
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4915e327-b57e-4004-82d5-736aa1b5dc7f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_94f39f52-0400-4904-ac3d-049e6f1c1a06]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_f327ee6c-5cc9-4c4e-ba96-67d6d944a0cf][XPLAN_XP_PPO_595112a8-1e22-45ac-802d-699689b1c903]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_491c1ee5-9c05-41d3-aff5-3bceff001668

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_491c1ee5-9c05-41d3-aff5-3bceff001668
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_491c1ee5-9c05-41d3-aff5-3bceff001668
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (H)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_85184d15-65ee-4b19-a472-95fe4802b918]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.14 | Außer auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind die Gebäudefassaden überwiegend in Ziegelmauerwerk, Keramikplatten oder eingefärbtem Beton in den Farben Rot, Braun oder Rotbunt auszuführen. Teile der Gebäudefassaden können in Glas ausgeführt werden. Der Gesamteindruck der Fassade muss durch die in Satz 1 beschriebenen Baustoffe geprägt sein. Die Gebäudefassaden auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen sind ausschließlich in hellen Materialien auszuführen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_491d3901-2837-4352-81d2-22e77f8a8c67

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_491d3901-2837-4352-81d2-22e77f8a8c67
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_491d3901-2837-4352-81d2-22e77f8a8c67
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek75
    xpPlanDate
    • 2014-02-04
    gliederung1
    • (B), (C), (D), (E), (G), (H)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2518fa35-8e50-452b-9f56-89825e3673a2]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_08baeff8-947c-4a3a-9c68-cf7818d27521]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | In den mit „(B)" bezeichneten Mischgebieten sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][§2 Nr.7 | In den mit „(C)" bezeichneten Mischgebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505) unzulässig.][§2 Nr.9 | In den mit „(D)" bezeichneten Mischgebieten dürfen die Abstandsflächen zwischen den Baugrenzen der Mischgebiete und der Wohngebiete um bis zu 0,8 m unterschritten werden.][§2 Nr.10 | In den mit „(E)" bezeichneten Bereichen müssen über dem vierten Vollgeschoss liegende Staffelgeschosse mindestens 1,5 m hinter der festgesetzten Baulinie liegen.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten und den mit „(C)" bezeichneten Mischgebieten sind Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Für Tiefgaragen kann die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. In dem mit „(F)" bezeichneten Bereich kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden. Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen für Terrassen sind möglich.][§2 Nr.19 | Für die mit „(G)" bezeichneten Bereiche gilt: Durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.20 | Für die mit „(H)" bezeichneten Bereiche gilt: Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4978ad60-c202-4264-a27c-855f06b8dc53

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4978ad60-c202-4264-a27c-855f06b8dc53
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4978ad60-c202-4264-a27c-855f06b8dc53
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf110(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2018-11-15
    text
    • Geltungsbereich
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2 | 2. In § 2 wird folgende Nummer 27 angefügt:][§1 Nr.2.27 | 27. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans gilt:][§1 Nr.2.27.1 | In § 2 wird folgende Nummer 27 angefügt: „27. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans gilt: 27.1 Im Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans wird in der niedergelegten zeichnerischen Darstellung der Verordnung über den Bebauungsplan Bergedorf 110 die Festsetzung „Gewerbegebiet“ in die Festsetzung „Mischgebiet“ gemäß § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.2.27.2 | 27.2 Für das Mischgebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,6 als Höchstmaß festgesetzt. Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl ist für Tiefgaragen und ihre Zufahrten sowie Stellplätze und Nebenanlagen nach § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 zulässig.][§1 Nr.2.27.3 | Die zulässige Gebäudehöhe beträgt maximal 18,8 m über der festgesetzten Geländeoberfläche.][§1 Nr.2.27.4 | Für das Mischgebiet wird eine Geschossflächenzahl von 1,65 als Höchstmaß festgesetzt.][§1 Nr.2.27.5 | An den zu den Flurstücken 5628, 7639 und 7648 der Gemarkung Bergedorf ausgerichteten Fassaden von Wohngebäuden ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§1 Nr.2.27.6 | Im Mischgebiet sind mindestens 50 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen der obersten Geschosse von Gebäuden, die eine Neigung bis 20 Grad aufweisen, mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen.][§1 Nr.2.27.7 | Im Mischgebiet sind mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen anzulegen.][§1 Nr.2.27.8 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Bergedorf110 bestehen."]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f94c01c5-ca8e-434d-9b35-34c1e9ae2bea]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_497b8b3e-5272-4053-87f0-b8f6c3eae4bc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_497b8b3e-5272-4053-87f0-b8f6c3eae4bc
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_497b8b3e-5272-4053-87f0-b8f6c3eae4bc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne36
    xpPlanDate
    • 2014-06-11
    gliederung2
    • (F), (H), (M)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ab03c8d4-eeef-45f7-94e0-78d2f868abd8]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_73f2eec3-48c6-4faa-af3e-61fcb5bf8449]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | In den mit „(F)" bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen. Im mit „(H)" bezeichneten Bereich können offene Stellplätze ausnahmsweise zugelassen werden. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen für Terrassen sind möglich.][§2 Nr.25 | Für die mit „(H)" bezeichneten Bereiche gilt: Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.29 | In den mit „(M)" bezeichneten Bereichen sind je Gebäude auf mindestens 20 vom Hundert der Dachfläche Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen können zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_49823869-1f69-43fb-a630-c7bcccd7f400

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_49823869-1f69-43fb-a630-c7bcccd7f400
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_49823869-1f69-43fb-a630-c7bcccd7f400
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen19-Eidelstedt44(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2001-05-08
    gliederung1
    • B
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.7.2 | 7.2 Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7eb3a67a-62dd-4f7c-95b8-fa6efa6df452]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_498f68f3-18a9-442e-be98-6c9aedf71f70

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_498f68f3-18a9-442e-be98-6c9aedf71f70
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_498f68f3-18a9-442e-be98-6c9aedf71f70
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld7(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    gliederung1
    • Teilbereich10
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e1b4c4aa-931b-424f-bf09-727b793259c7]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 7“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: „5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon ist der schraffiert dargestellte Bereich des Flurstücks 2177 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 4 bleibt insoweit unberührt.“]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_49bbc60c-8bbc-4238-9ec2-a5361b6ac241

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_49bbc60c-8bbc-4238-9ec2-a5361b6ac241
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_49bbc60c-8bbc-4238-9ec2-a5361b6ac241
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSWinterhude(4Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_26d46608-b1a6-414e-bbbb-a0a1535bec4f]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Vierten Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Winterhude“ wird der Verordnung hinzugefügt][§1 Nr.2 | Im Geltungsbereich der Anlage wird in der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet (Verbot jeder Art gewerblicher und handwerklicher Betriebe, Läden und Wirtschaften)“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§1 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet entlang der Hochbahnstrecken (U1, U3) sowie entlang des Mühlenkamps und entlang der Klärchenstraße ist bei Wohngebäuden durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen unterschritten werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen][§1 Nr.6 | Für die entlang der Hochbahnstrecke (U1, U3) gelegenen Grundstücke im reinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten werden, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 40 m zur Hochbahnstrecke (U1, U3) errichtet werden sollen. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 40 m zur Hochbahnstrecke (U1, U3) errichtet werden sollen. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§1 Nr.7 | Im Geltungsbereich der Änderung des Baustufenplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung